Heinen/Wanderwitz: Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu Versandretouren befriedigend
Berlin (ots)
Zum gestrigen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat bezüglich der Retourkosten beim Versandhandel erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Recht, Marco Wanderwitz MdB:
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften der Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen stellt insgesamt einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen des Versandhandels und den Verbraucherinteressen dar: Dem Besteller, der bei einem Versandhaus bzw. Internethändler Waren bestellt, dürfen die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Die Rücksendekosten soll der Besteller auch dann tragen, wenn bei einem höheren Sachpreis die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Für den Fall, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht, trägt in jedem Fall der Händler die Retourkosten. Die freiwillige Übernahme der Rücksendekosten durch den Händler ist weiterhin möglich.
Die bisherige Regelung, die dem Versandhandel die Retourkosten auferlegte, war zum einen eine Sonderregelung innerhalb Europas und zum anderen in erheblichem Maße missbraucht worden, so dass eine Änderung notwendig geworden war. Zudem wären die durch missbräuchlich bestellte Waren entstandenen Retourkosten auf kurz oder lang auf alle Verbraucher umgelegt worden, so dass der gefundene Kompromiss nun insgesamt auch allen Verbrauchern zu Gute kommt.
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