Neumann: Bundesregierung wird dem Stellenwert des Auslandsrundfunks nicht gerecht
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Deutschen Welle im Bundestag erklärt der Obmann für Kultur und Medien der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Bernd Neumann MdB:
Die Deutsche Welle (DW) ist die einzige wahrnehmbare mediale Stimme Deutschlands in allen Teilen der Welt. Die Einzigartigkeit dieser Rolle begründet gleichzeitig auch die Unverzichtbarkeit der DW. Über deutsche und die mit ihr verwobene europäische Politik die übrige Welt zu informieren, ist eine der wichtigen Aufgaben der DW.
Leider ist die rot-grüne Bundesregierung in den vergangenen Jahren bei ihren Entscheidungen der Bedeutung der DW nicht gerecht geworden. Seit 1999 sind die Haushaltsmittel für die DW insgesamt um 17 % (75 Mio. ) reduziert worden; dieser Trend setzt sich auch 2005 fort. Man kann nicht wie Minister Joschka Fischer einerseits von wachsender Bedeutung und Verantwortung reden, andererseits aber Instrumente deutscher Außenpolitik systematisch schwächen.
Der von der Bundesregierung mit bisher 15 Mio. Euro unterstützte zusätzliche Auslandskanal German TV, den DW, ARD und ZDF gemeinsam veranstalten, ist leider nicht erfolgreich. Die Abonnentenzahlen kommen nicht annähernd in den Bereich, in dem sich wie geplant das Programm finanziell selbst tragen kann. Deshalb ist es nicht vertretbar, weitere Haushaltsmittel dafür zur Verfügung zu stellen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die DW schon jetzt unterfinanziert ist und ihre originären Aufgaben reduzieren muss. Allerdings fordert die CDU/CSU-Fraktion, dass die Zusammenarbeit von DW, ARD und ZDF auf das klassische TV-Programm der DW übertragen wird unter denselben Bedingungen wie bisher bei German TV. Die bereits mit öffentlichen Gebühren bezahlten Programme von ARD und ZDF müssen für die Nutzung durch den deutschen Auslandsrundfunk zur Verfügung stehen.
Auf besondere Kritik muss stoßen, dass die rot-grüne Bundesregierung die DW beim Haushaltsvollzug so behandelt wie jeden anderen Zuwendungsempfänger des Bundeshaushalts. Dieses wird den durch Verfassungsgerichtsurteil gestützten, besonderen Kriterien der Staatsferne für Rundfunkanstalten nicht gerecht. Deshalb muss die für die öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF vorhandene Planungssicherheit aufgrund einer Bestands- und Entwicklungsgarantie auch für die DW gelten. Es ist bedauerlich, dass dies im neuen DW- Gesetz nicht verankert wurde.
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