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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Neumann: Bundesregierung wird dem Stellenwert des Auslandsrundfunks nicht gerecht

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur
Deutschen Welle im Bundestag erklärt der Obmann für Kultur und Medien
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Bernd Neumann MdB:
Die Deutsche Welle (DW) ist die einzige wahrnehmbare mediale
Stimme Deutschlands in allen Teilen der Welt. Die Einzigartigkeit
dieser Rolle begründet gleichzeitig auch die Unverzichtbarkeit der
DW. Über deutsche und die mit ihr verwobene europäische Politik die
übrige Welt zu informieren, ist eine der wichtigen Aufgaben der DW.
Leider ist die rot-grüne Bundesregierung in den vergangenen Jahren
bei ihren Entscheidungen der Bedeutung der DW nicht gerecht geworden.
Seit 1999 sind die Haushaltsmittel für die DW insgesamt um 17 % (75
Mio. €) reduziert worden; dieser Trend setzt sich auch 2005 fort. Man
kann nicht – wie Minister Joschka Fischer – einerseits von wachsender
Bedeutung und Verantwortung reden, andererseits aber Instrumente
deutscher Außenpolitik systematisch schwächen.
Der von der Bundesregierung mit bisher 15 Mio. Euro unterstützte
zusätzliche Auslandskanal „German TV“, den DW, ARD und ZDF gemeinsam
veranstalten, ist leider nicht erfolgreich. Die Abonnentenzahlen
kommen nicht annähernd in den Bereich, in dem sich – wie geplant –
das Programm finanziell selbst tragen kann. Deshalb ist es nicht
vertretbar, weitere Haushaltsmittel dafür zur Verfügung zu stellen,
insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die DW schon jetzt
unterfinanziert ist und ihre originären Aufgaben reduzieren muss.
Allerdings fordert die CDU/CSU-Fraktion, dass die Zusammenarbeit von
DW, ARD und ZDF auf das klassische TV-Programm der DW übertragen wird
– unter denselben Bedingungen wie bisher bei „German TV“. Die bereits
mit öffentlichen Gebühren bezahlten Programme von ARD und ZDF müssen
für die Nutzung durch den deutschen Auslandsrundfunk zur Verfügung
stehen.
Auf besondere Kritik muss stoßen, dass die rot-grüne
Bundesregierung die DW beim Haushaltsvollzug so behandelt wie jeden
anderen Zuwendungsempfänger des Bundeshaushalts. Dieses wird den
durch Verfassungsgerichtsurteil gestützten, besonderen Kriterien der
Staatsferne für Rundfunkanstalten nicht gerecht. Deshalb muss die für
die öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF vorhandene
Planungssicherheit aufgrund einer Bestands- und Entwicklungsgarantie
auch für die DW gelten. Es ist bedauerlich, dass dies im neuen DW-
Gesetz nicht verankert wurde.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax: (030) 227-56660
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Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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