Kaupa/Weiß: Verbesserter Versicherungsschutz für das Ehrenamt
Berlin (ots)
Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter erklären die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Ausschuss Gesundheit und Soziale Sicherung, Gerlinde Kaupa MdB und Gerald Weiß MdB:
Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung der Fraktionen der Regierung und der CDU/CSU ein Gesetz beschlossen, mit dem der Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte weiter komplettiert wird. Damit kommt das Parlament dem Auftrag der Enquetekommission Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements nach, auf diesem Gebiet zu Verbesserungen zu kommen.
So sind zukünftig u.a. ehrenamtlich tätige Vereins-vorstände, ehrenamtliche Helfer in Rettungsunternehmen oder bürgerschaftlich Engagierte in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich rechtlichen Institutionen besser gegen die Risiken eines Unfalls abgesichert. Die Kosten sind von den Versicherten, den Vereinen oder Organisationen zu tragen. Nach vorläufigen Schätzungen werden sie sich pro Versicherten auf 2 3 pro Jahr belaufen. Dies ist im Verhältnis zur der dadurch erlangten Absicherung gegen Unfälle ein durchaus zu vertretender Aufwand.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Gemeinschaft engagieren, müssen wissen, daß sie sich im Falle eines Unfalls auch auf die Gemeinschaft verlassen können, für die sie sich eingesetzt haben.
Bürgerschaftliches Engagement ist häufig mit Risiken verbunden, deren sich der Einzelne, aber auch Vereine und Organisationen nicht hinreichend bewußt sind. Private Versicherungen, dies hat sich in der Vergangenheit gezeigt, decken nicht alle Risiken ab. Mehrere Bundesländer haben deshalb mit der Versicherungswirtschaft Rahmenvereinbarungen mit Versicherungsträgern geschlossen, um weitgehend Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige zu erreichen. Das jetzt verabschiedete Gesetz erweitert den Personenkreis und bringt zusätzliche Leistungen. Die Praxis wird zeigen müssen, wo noch Defizite auftreten, welche Personengruppen noch nicht erfaßt sind, wo vom Gesetzgeber noch Maßnahmen zu ergreifen sind. Wir haben beispielsweise noch keine gesicherte Erkenntnis darüber, ob Schieds- , Kampf- und Wartungsrichter von der Regelung profitieren werden. Deren Absicherung ist von uns auf jeden Fall gewollt.
Entschiedene Kritik übt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an der wettbewerbsverzerrenden Zuständigkeitszuordnung von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften für Unternehmen im öffentlichen Besitz. Die getroffene Fehlentscheidung, die nichts mit dem Unfallschutz bürgerschaftlich Engagierter zu tun hat, muss bei der großen Reform der Unfallversicherung korrigiert werden.
Die Bundesregierung soll nach Auffassung der Union spätestens im Frühjahr 2006 ein Konzept für eine umfassende und nachhaltige Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vorlegen. Der Bundesrat hat schon vor mehr als einem Jahr verlangt, dass dies im Zuge einer Gesamtreform der sozialen Sicherungssysteme geschieht. Mit diesem Konzept soll auf die Entwicklungen im europäischen Binnenmarkt reagiert werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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