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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wanderwitz/Bernhardt: Neuregelungen im Bilanzrecht sichern das Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland

Berlin (ots)

Zur heutigen Verabschiedung des
Bilanzrechtsrefomgesetzes und des Bilanzkontrollgesetzes im Deutschen
Bundestag erklären die zuständigen Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Marco Wanderwitz MdB,
und im Finanzausschuss, Otto Bernhardt MdB:
Die im parlamentarischen Verfahren gefundenen Regelungen des
Bilanzrechtsrefomgesetzes und des Bilanzkontrollgesetzes sind ein
guter Weg zur Sicherung des Vertrauens in den Finanzplatz
Deutschland. Neben der erforderlichen Umsetzung der internationalen
Rechnungslegungsstandards in Deutschland machten Bilanzskandale der
letzten Jahre unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes gesetzliche
Regelungen erforderlich. Die zweistufige Prüfung der
Jahresabschlüsse, der Konzernabschlüsse und der Lageberichte der
betroffenen Unternehmen durch die Deutsche Prüfstelle für
Rechnungslegung e.V. als privatrechtlich organisierte Prüfstelle ist
eine gute Möglichkeit einer vorgeschalteten Selbstregulierung. Ob
diese trägt, oder das Bundesamt für Finanzaufsicht, das nach der
neuen gesetzlichen Regelung die optionale zweite Prüfungsstufe ist,
künftig doch einstufig prüft, wird entscheidend von der
Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen abhängen. Eine ganze Reihe
teilweise erheblich vom Regierungsentwurf abweichender gefundener
Regelungen dient der Verbesserung der Gesetze. Dabei wurden
insbesondere Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Unter dem
Gesichtspunkt der Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
ging der Regierungsentwurf teilweise über das Erforderliche hinaus.
Eine Stelle, die Halbierung der Umsatzabhängigkeitsgrenze auf 15%,
bedarf einer konsequenten Beobachtung und gegebenenfalls einer
Korrektur nach oben, um gerade kleinere Prüfungsgesellschaften und
Einzelprüfer im Markt zu halten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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