Wanderwitz/Bernhardt: Neuregelungen im Bilanzrecht sichern das Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland
Berlin (ots)
Zur heutigen Verabschiedung des Bilanzrechtsrefomgesetzes und des Bilanzkontrollgesetzes im Deutschen Bundestag erklären die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Marco Wanderwitz MdB, und im Finanzausschuss, Otto Bernhardt MdB:
Die im parlamentarischen Verfahren gefundenen Regelungen des Bilanzrechtsrefomgesetzes und des Bilanzkontrollgesetzes sind ein guter Weg zur Sicherung des Vertrauens in den Finanzplatz Deutschland. Neben der erforderlichen Umsetzung der internationalen Rechnungslegungsstandards in Deutschland machten Bilanzskandale der letzten Jahre unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes gesetzliche Regelungen erforderlich. Die zweistufige Prüfung der Jahresabschlüsse, der Konzernabschlüsse und der Lageberichte der betroffenen Unternehmen durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. als privatrechtlich organisierte Prüfstelle ist eine gute Möglichkeit einer vorgeschalteten Selbstregulierung. Ob diese trägt, oder das Bundesamt für Finanzaufsicht, das nach der neuen gesetzlichen Regelung die optionale zweite Prüfungsstufe ist, künftig doch einstufig prüft, wird entscheidend von der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen abhängen. Eine ganze Reihe teilweise erheblich vom Regierungsentwurf abweichender gefundener Regelungen dient der Verbesserung der Gesetze. Dabei wurden insbesondere Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer ging der Regierungsentwurf teilweise über das Erforderliche hinaus. Eine Stelle, die Halbierung der Umsatzabhängigkeitsgrenze auf 15%, bedarf einer konsequenten Beobachtung und gegebenenfalls einer Korrektur nach oben, um gerade kleinere Prüfungsgesellschaften und Einzelprüfer im Markt zu halten.
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