Röttgen: Reform des Unterhaltsrechts ist verfassungsrechtlich bedenklich
Berlin (ots)
Zu den Plänen der Bundsregierung, das Unterhaltsrecht zu reformieren, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Pläne der Bundesregierung zielen darauf ab, die Ehe als lebenslange Gemeinschaft zu schwächen. Dies wird besonders deutlich bei dem Vorhaben, die Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau bei Kindesbetreuung zu schwächen, die der nichtehelichen Mutter dagegen zu stärken. Eheleute begründen mit der Heirat bewusst gegenseitige Unterhaltspflichten. Der Unterhalt, den eine geschiedene Mutter vom Ex-Ehemann bekommt, dient nicht allein der Betreuung der Kinder, sondern beruht auch auf dem Prinzip der fortwirkenden nachehelichen Solidarität, zu der sich Mann und Frau verpflichten, wenn sie heiraten. Nichteheliche Lebenspartner gehen diese Pflichten bewusst gerade nicht ein. Der Unterhalt, den eine nichteheliche Mutter vom Vater ihres Kindes erhält, dient der Betreuung der Kinder. Dem Kindeswohl muss das Unterhaltsrecht Rechnung tragen, es darf jedoch nicht die nach dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz für Ehe und Familie gebotene Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaft nivellieren.
Dies aber will die Bundesregierung offensichtlich, und die Reform des Unterhaltsrechts soll ein weiterer Schritt in diese Richtung sein. Nach der Stiefkindadoption, die jetzt mit dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen wurde, geht es der Regierungskoalition auch bei den Plänen zum Unterhaltsrecht offensichtlich darum, nicht nur die nichtehelichen Lebenspartnerschaften zu stabilisieren, sondern die Ehe zu schwächen. Diese Politik setzt sich in ihren Wertungen in einen diametralen Gegensatz zum Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie begründet.
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