Rachel: Zypries Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung birgt Gefahren
Berlin (ots)
Zum Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung der Bundesjustizministerin Zypries erklärt der Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
CDU/CSU sprechen sich für eine Stärkung der Patientenverfügung und für deren gesetzliche Verankerung aus. Dies entspricht unserem Gedanken, sowohl die Menschen in ihren existenziellen Lebenslagen ernst zu nehmen, als auch die Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen.
Der Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin zur Patientenverfügung verzichtet weitgehend auf Vorschriften zum Schutz des Patienten und schafft Missbrauchsgefahren.
Weder sieht der Vorschlag eine Begrenzung der Reichweite für Patientenverfügungen vor, noch regelt er zufrieden stellend die Umsetzung von Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen. Besonderer Mangel des Entwurfes ist das Fehlen jeglicher Formvorschriften. Der Patient sollte vor unüberlegten und zu weitreichenden Verfügungen geschützt sein. Die Situationen, in der die Entscheidung über die lebenserhaltende Maßnahme gefällt wird, ist schwer antizipierbar und der Erklärende meist kaum in der Lage, die Schwere des Eingriffs und seines Leidens sowie seinen Wunsch zu leben im Voraus zu beurteilen. Der Entwurf übersieht diese Besonderheit von Vorausverfügungen, die eine außerordentliche Vorsicht erfordern. Dies wiegt besonders schwer, wenn die Behandlung einer heilbaren Krankheit untersagt wird. Daher hat sich die Enquete- Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" im Gegensatz zum Zypries-Entwurf für eine Einschränkung auf irreversible und zum Tode führende Grundleiden ausgesprochen.
Der Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerien verzichtet ferner auf eine zwingende Schriftform für Patientenverfügungen. Dies verkennt die Bedeutung einer lebensbeendenden Nichteinwilligung in eine medizinische Maßnahme. Es entsteht ein Wertungswiderspruch zu anderen Formerfordernissen des Bürgerlichen Gesetzbuches, das selbst für Grundstückskäufe und Schenkungen strengere Formen vorsieht. Geht es um Entscheidungen über Leben und Tod, sollte der Erklärende erst Recht vor Übereilung, Missdeutung und Missbrauch geschützt werden. Die Schriftform sollte daher unerlässlich sein.
Bedenklich ist zudem die Ausweitung des mutmaßlichen Willens. Unbegrenzt soll ohne vormundschaftsgerichtliche Kontrolle ein vermuteter Wille ausreichen, um lebensnotwendige Maßnahmen zu unterlassen. Voraussetzung ist lediglich die Entscheidung eines Bevollmächtigten oder die des Arztes und des Betreuers. Dieser Vorschlag offenbart eine gefährliche Tendenz: Die Ansichten und Wertvorstellungen Dritter entscheiden zunehmend über lebenserhaltende Maßnahmen, nicht mehr der Patient.
Der Gesetzentwurf hätte mehr Rechtssicherheit schaffen sollen. Dieses Ziel hat die Bundesjustizministerin verfehlt. Wir fordern daher eine Nachbesserung, die auch dem Gedanken des Lebensschutzes Rechnung trägt und mit mehr Achtsamkeit mit möglichen Gefahren des Missbrauchs umgeht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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