Bosbach/Röttgen: Rot/Grün muss bei DNA-Analyse Farbe bekennen!
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Aufhebung des Richtervorbehalts für die DNA- Analyse anonymer Spuren in den Deutschen Bundestag erklären der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die DNA-Analyse ist eines der besten und erfolgreichsten Instrumente des Rechtsstaats im Kampf gegen das Verbrechen. Angesichts der besorgniserregenden Kriminalitätsentwicklung ist es unverantwortlich, dieses moderne Instrument der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten nicht so konsequent wie möglich zu nutzen. Die DNA-Analyse muss zur Überführung der Täter, aber auch zur Entlastung unschuldig Verdächtiger auf breitest möglicher Basis eingesetzt werden. Sie darf nicht durch bürokratische Hürden unpraktikabel gemacht werden.
Nach geltender Rechtslage muss über die Durchführung einer DNA- Analyse solcher Verbrechensspuren ein Richter entscheiden, obwohl noch überhaupt keine Person bekannt ist, in deren Persönlichkeitsrecht diese Untersuchung eingreifen könnte. Das ist ein völlig unnötiger und daher überflüssiger bürokratischer Aufwand. Die Dauer des Entscheidungsprozesses behindert in vielen Fällen eine schnelle Aufklärung und damit auch die Verhinderung künftiger schwerster Verbrechen.
Die DNA-Analyse anonymer Spuren am Tatort eines Verbrechens muss daher künftig durch Staatsanwaltschaft und Polizei angeordnet werden können, ohne vorher erst noch eine richterliche Entscheidung abwarten zu müssen. CDU/CSU und Fachleute aus Theorie und Praxis des Strafprozesses fordern dies ebenso lange wie sich die Koalition dem Anliegen verweigert.
Die Union hat in Bundestag und Bundesrat wiederholt weitergehende Regelungen für die DNA-Analyse beantragt (zuletzt BT-Drs. 15/29 und 15/2159 sowie BR-Drs. 850/02 und 465/03). Nur so wären die Möglichkeiten der DNA-Analyse zum Schutz der Bevölkerung tatsächlich konsequent und umfassend zu nutzen.
Jüngste Äußerungen aus der Koalition (Der Richtervorbehalt muss bleiben außer bei anonymen Spuren, so der Rechtspolitiker Jerzy Montag MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Der Tagesspiegel, 30.10.04, Weniger Regeln für DNA-Spurensuche?) lassen aber wenigstens eine Mehrheit im Deutschen Bundestag für den Wegfall des Richtervorbehaltes bei anonymen Spuren erwarten.
Richtigen Erkenntnissen müssen allerdings auch reale Taten folgen. Gerade daran hat es bei Rot-Grün in der Vergangenheit zu oft gefehlt. Unsere Aufforderung an die Koalition lautet daher: Nicht nur reden, endlich handeln! Stimmen Sie dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu!
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