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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bosbach/Röttgen: Rot/Grün muss bei DNA-Analyse Farbe bekennen!

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Aufhebung des Richtervorbehalts für
die DNA- Analyse anonymer Spuren in den Deutschen Bundestag erklären
der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB und der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB:
Die DNA-Analyse ist eines der besten und erfolgreichsten
Instrumente des Rechtsstaats im Kampf gegen das Verbrechen.
Angesichts der besorgniserregenden Kriminalitätsentwicklung ist es
unverantwortlich, dieses moderne Instrument der Aufklärung und
Verhinderung von Straftaten nicht so konsequent wie möglich zu
nutzen. Die DNA-Analyse muss zur Überführung der Täter, aber auch zur
Entlastung unschuldig Verdächtiger auf breitest möglicher Basis
eingesetzt werden. Sie darf nicht durch bürokratische Hürden
unpraktikabel gemacht werden.
Nach geltender Rechtslage muss über die Durchführung einer DNA-
Analyse solcher Verbrechensspuren ein Richter entscheiden, obwohl
noch überhaupt keine Person bekannt ist, in deren
Persönlichkeitsrecht diese Untersuchung eingreifen könnte. Das ist
ein völlig unnötiger und daher überflüssiger bürokratischer Aufwand.
Die Dauer des Entscheidungsprozesses behindert in vielen Fällen eine
schnelle Aufklärung und damit auch die Verhinderung künftiger
schwerster Verbrechen.
Die DNA-Analyse anonymer Spuren am Tatort eines Verbrechens muss
daher künftig durch Staatsanwaltschaft und Polizei angeordnet werden
können, ohne vorher erst noch eine richterliche Entscheidung abwarten
zu müssen. CDU/CSU und Fachleute aus Theorie und Praxis des
Strafprozesses fordern dies ebenso lange wie sich die Koalition dem
Anliegen verweigert.
Die Union hat in Bundestag und Bundesrat wiederholt weitergehende
Regelungen für die DNA-Analyse beantragt (zuletzt BT-Drs. 15/29 und
15/2159 sowie BR-Drs. 850/02 und 465/03). Nur so wären die
Möglichkeiten der DNA-Analyse zum Schutz der Bevölkerung tatsächlich
konsequent und umfassend zu nutzen.
Jüngste Äußerungen aus der Koalition („Der Richtervorbehalt muss
bleiben – außer bei anonymen Spuren“, so der Rechtspolitiker Jerzy
Montag MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Der Tagesspiegel, 30.10.04,
„Weniger Regeln für DNA-Spurensuche?“) lassen aber wenigstens eine
Mehrheit im Deutschen Bundestag für den Wegfall des
Richtervorbehaltes bei anonymen Spuren erwarten.
Richtigen Erkenntnissen müssen allerdings auch reale Taten folgen.
Gerade daran hat es bei Rot-Grün in der Vergangenheit zu oft gefehlt.
Unsere Aufforderung an die Koalition lautet daher: Nicht nur reden,
endlich handeln! Stimmen Sie dem Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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