Koschyk/Fuchs: Weniger Bürokratie für mehr Arbeit
Berlin (ots)
Zu dem neuen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Bürokratieabbau erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Innen, Hartmut Koschyk MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen weiteren Vorstoß zum Bürokratieabbau vorgenommen. Um bessere Rahmenbedingungen für Arbeit in Deutschland zu erzeugen, fordert die Unionsfraktion die sofortige Umsetzung einzelner ausgewählter Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Dadurch allein wäre bereits viel gewonnen. Deutschland muss wieder wettbewerbsfähiger werden.
Es geht um folgende Maßnahmen: Doppel- und Mehrfachbetriebsprüfungen sind abzuschaffen. Stattdessen soll der Gesetzgeber die Prüfzuständigkeiten in den einzelnen Gesetzen auf eine amtliche Stelle übertragen oder aber die jeweils zuständige Stelle verpflichten, ihre Prüfungen mit den jeweils anderen Stellen zu koordinieren. Doppelprüfungen hemmen Unternehmer durch Kosten, Ärger und personellen Mehraufwand, Mitarbeiter werden für unternehmensfremde Aufgaben gebunden. Diese Praxis ist nicht länger haltbar.
Statistiken hat in Zukunft derjenige zu zahlen, der sie auch bestellt. Dahinter steht die Forderung, Ausweitungen von Statistikanforderungen zu Lasten des jeweils federführenden Ressorts gehen zu lassen. Dieses Prinzip der Ressortdeckung wird in Bayern bereits seit diesem Jahr erprobt.
Keine Ausbildungsplatzabgabe, das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz als bundeseinheitliches Recht sowie die kritische Überprüfung aller Verbandsklagerechte sollen ebenfalls dem Bürokratieabbau zum Durchbruch verhelfen.
Die Forderungen zur Arbeitsmarktderegulierung bezwecken den Abbau der lähmenden Regelungsdichte auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Mittlerweile ist hier von Markt keine Rede mehr. Daher sind Schwellenwerte zu vereinfachen, alle Arbeitsgesetze in einem Gesetzbuch zusammenzufassen, Auszubildende aus der Schwellenwertberechnung herauszunehmen, arbeitsschutzrechtliche Einzelregelungen zu durchforsten sowie die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Neueinstellungen erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern notwendig.
Seit dem im November 2002 angekündigten Masterplan hat die Bundesregierung außer wenigen Marginalien noch nichts Grundlegendes beschlossen, um ernsthaft die Bürokratiefessel zu durchschlagen. Die Union fordert die Bundesregierung daher auf, die vorgelegten Vorschläge ernsthaft und kooperativ umzusetzen. Statt ständiger Ankündigungen müssen endlich Taten folgen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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