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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Klaeden: Verantwortung der Bundesregierung für massenhafte Visa-Kriminalität muss Untersuchungsausschuss klären

Berlin (ots)

Zum Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, einen
Untersuchungsausschuss „Visa-Kriminalität“ zu beantragen, erklärt der
Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Eckart von Klaeden MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auf ihrer gestrigen
Fraktionssitzung einstimmig beschlossen, einen Untersuchungsausschuss
„Visa-Kriminalität“ zu beantragen. Mit diesem schärfsten Instrument
der parlamentarischen Kontrolle soll endlich Licht in die Umstände
und Verantwortlichkeiten der massenhaften Schleusungen durch
rechtswidrige Visa-Erteilung an Deutschen Botschaften in den
vergangenen Jahren gebracht werden.
Zum Hintergrund: Das Landgericht Köln hat in einem diesjährigen
Urteil festgestellt, dass die Bundesregierung in bisher unbekanntem
Ausmaß Schleuserkriminalität gefördert hat. Das Gericht spricht
wörtlich von einem „kalten Putsch der politischen Leitung des
Auswärtigen Amtes gegen die bestehende Gesetzeslage“. Das ist in der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein einmaliger Vorgang.
Anstatt diese Missstände aufzuklären und zu beseitigen, versucht
die Bundesregierung, diese Missstände zu bagatellisieren und unter
den Tisch zu kehren. Die Vorgänge ziehen hingegen immer weitere
Kreise. Mittlerweile ermitteln die Staatsanwaltschaften in Köln und
Berlin gegen Bedienstete der Bundesregierung. Die Staatsanwaltschaft
Köln ermittelt Presseberichten zufolge sogar gegen einen
Abteilungsleiter des Auswärtigen Amtes wegen des Verdachts der
Beihilfe zur gewerbsmäßigen Schleusung durch Unterlassen.
Eine Schlüsselrolle spielt in diesem Zusammenhang ein auf
Anweisung von Bundesaußenminister Fischer erstellter Erlass des
Auswärtigen Amtes vom 3. März 2000 (Fischer/Volmer-Erlass). Fischer
hat in diesem Erlass die Deutschen Botschaften anweisen lassen,
Ausländern auch bei Zweifeln an den gesetzlichen
Erteilungsvoraussetzungen ein Visum zu erteilen. „In dubio pro
libertate – im Zweifel für die Freiheit“, sollten die Botschaften
entscheiden. Dieser Erlass widersprach dem Schengenabkommen und
stellt einen Bruch der europarechtlichen Verpflichtungen dar.
Dieser Erlass missachtete zudem die deutschen
Sicherheitsinteressen und hatte zur Folge, dass insbesondere aus der
Ukraine massenhaft und ungehindert als Touristen getarnte
Schwarzarbeiter und später zur Prostitution gezwungene Frauen nach
Deutschland und in andere Schengen-Staaten einreisten.
Im Juli 2002 sind nach bisherigen Erkenntnissen sogar
Tschetschenen, die an dem späteren Attentat auf das Moskauer
Musicaltheater beteiligt waren, mit Billigung der Deutschen Botschaft
in Moskau nach Deutschland eingereist, obwohl entsprechende
Warnhinweise der russischen Sicherheitsbehörden vorlagen.
Der Ausschuss wird daher untersuchen, in wie weit die Visa-Praxis
an deutschen Auslandsvertretungen die innere Sicherheit in
Deutschland gefährdet. Dabei geht es sowohl um den Bereich der
inneren Sicherheit, die durch die unkontrollierte Einschleusung von
Kriminellen oder Terroristen gefährdet wird, um das schlimme Kapitel
der Zwangsprostitution und die Gefährdung der sozialen Sicherheit,
die durch die massenhafte Einschleusung von Schwarzarbeitern
stattfindet.
Seit Jahren liegen Berichte des Bundesgrenzschutzes, des
Bundeskriminalamtes, der EU und anderer Schengenstaaten vor, die auf
diese inakzeptablen Zustände an den Deutschen Botschaften hinweisen.
Das Auswärtige Amt hat diesen Zuständen nicht abgeholfen. Auch die
jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung, die aufgrund des
parlamentarischen Vorgehens der Union getroffen wurden, sind nicht
geeignet, den Missständen abzuhelfen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat seit dem 11. Februar 2004 über
100 schriftliche und mündliche Fragen an die Bundesregierung
gestellt. In vier Fragestunden des Deutschen Bundestages, mit einer
Kleinen und einer Großen Anfrage wurde versucht, die Affäre
aufzuklären. Bisher mauert die Bundesregierung: Unklar ist, weshalb
Bundesinnenminister Schily von Bundesaußenminister Fischer an der
Erarbeitung des Fischer/Volmer-Erlasses nicht beteiligt wurde.
Unklar ist, weshalb Innenminister Schily seine gegen den
Fischer/Volmer-Erlass bestehenden Bedenken nicht durchsetzen konnte.
Unklar ist, weshalb das Bundeskanzleramt eine inhaltliche Diskussion
des Fischer/Volmer-Erlasses im Bundeskabinett verhindern wollte.
Unklar ist insgesamt, warum die Bundesregierung trotz der vielen
Hinweise aus dem In- und Ausland es bisher unterlassen hat, alles zu
tun, um diese Missstände abzustellen.
Wir wollen mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss das
gesamte Ausmaß der Missstände aufklären und die Bundesregierung zu
einer Änderung ihrer Visa-Politik zwingen, die wieder die Sicherheit
und die Interessen Deutschlands an die erste Stelle rückt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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