Böhmer: Spätabtreibungen vermeiden jetzt handeln, um Eltern zu helfen!
Berlin (ots)
Anlässlich der ersten Beratung des Antrages der CDU/CSU- Bundestagsfraktion "Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder" erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Zahl der Spätabtreibungen nimmt seit dem Jahr 2000 kontinuierlich zu. Immer mehr Schwangerschaften werden nach der 22. Woche abgebrochen, obwohl dank moderner Medizin Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits überlebensfähig sein können. Meistens ist eine zu erwartende Behinderung des Kindes der Grund. Dies ist eine Entwicklung, die wir unmöglich hinnehmen können.
Wir brauchen in unserer Gesellschaft einen Wertewandel in zweifacher Hinsicht: Zum einen müssen wir wieder verstärkt die Tatsache ins Bewusstsein rücken, dass Schwangerschaftsabbrüche dem Grunde nach eine Tötung und damit rechtswidrig sind, auch wenn sie unter gewissen Umständen straffrei bleiben. Ein ungeborenes Kind hat denselben Anspruch auf Schutz wie ein geborenes Kind. Zum anderen brauchen wir eine andere Einstellung zu Menschen mit Behinderungen. Wir dürfen Behinderte in unserer Gesellschaft nicht ausgrenzen.
Bereits im Juli 2001 hatten wir daher einen Antrag zur Vermeidung von Spätabtreibungen in den Deutschen Bundestag eingebracht, der von Rot-Grün jedoch abgelehnt wurde. Unsere Gespräche, die wir in den letzten Monaten mit den anderen Fraktionen im Bundestag geführt haben mit dem Ziel eines gemeinsamen Antrags, sind jetzt gescheitert, weil SPD und Grüne keinen Handlungsbedarf sehen. Deshalb ergreifen wir erneut die Initiative und fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf zur wirksamen Vermeidung der so genannten Spätabtreibungen vorzulegen.
Kernforderungen unseres Antrages sind:
- Der gesetzgeberische Wille muss noch einmal klargestellt werden, dass eine medizinische Indikation nur dann vorliegt, wenn die seelische oder körperliche Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Denn eine Behinderung allein ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
- Die pränatale Diagnose muss mit einer umfassenden medizinischen und psychosozialen Beratung verbunden sein. Das gilt insbesondere auch bei einer pränatalen Diagnose mit pathologischem Befund.
- Anstatt eines einzelnen Arztes sollte ein interdisziplinär besetztes Kollegium, z.B. aus den Bereichen Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Psychologie und Humangenetik, eine medizinische Indikation im Zusammenhang mit einer Behinderung des ungeborenen Kindes feststellen dürfen.
- Nach einer medizinischen Indikation ist bis zu einem Schwangerschaftsabbruch eine Bedenkzeit von drei Tagen einzuhalten, um den Eltern ausreichend Zeit für ihre Entscheidung zu geben.
- Das Arzthaftungsrecht ist zu überprüfen, denn es besteht die Befürchtung, dass das derzeitige Arzthaftungsrecht die Tendenz verstärkt, den Abbruch einer Schwangerschaft zu empfehlen, wenn eine Behinderung des Kindes vermutet wird. Wir brauchen daher eine Regelung, die sowohl der Achtung vor dem Leben und der Würde des Kindes gerecht wird als auch die Einhaltung der ärztlichen Pflichten sicherstellt.
Diese Forderungen müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Denn der Schutz des ungeborenen Kindes hat für uns oberste Priorität.
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