Götz: EU-Verfassung sieht Stärkung der Kommunen vor
Berlin (ots)
Zur anstehenden Diskussion über die Ratifizierung des EU- Verfassungsvertrags und die Wahrung kommunaler Interessen auf nationaler Ebene erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der EU-Verfassungstext sieht eine entscheidende Stärkung der kommunalen Ebene in Europa vor. Das zeigt sich schon an der grundsätzlichen Achtung der kommunalen Selbstverwaltung.
Das Subsidiaritätsprinzip wird durch eine klare Kompetenzordnung mit Leben gefüllt. Die Kommunen sind zukünftig in die Subsidiaritätsprüfung einzubeziehen. Der Ausbau der Konsultation der Kommunen und die Verschaffung eines eigenen Klagerechts des Ausschusses der Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof im Falle der Verletzung kommunaler und regionaler Rechte sind weitere Meilensteine für eine dezentrale Struktur Europas.
Die zentrale Frage, wie der Deutsche Bundestag künftig Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung verhindert, gewinnt im Vorfeld der Ratifizierungsdebatte immer mehr an Bedeutung. Jetzt gilt es innerhalb des nationalen Parlaments Kontrollmechanismen zu etablieren, die auch den Kommunen größtmöglichen Schutz im Rahmen der Möglichkeiten des EU-Vertrags (Frühwarnsystem) gewähren. Es ist daher verständlich, dass die kommunalen Spitzenverbände eine Institutionalisierung gegenseitiger Konsultationen mit Informations- und Anhörungsrechten fordern.
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