Krogmann: Innovation durch sichere und einfache digitale Signatur
Berlin (ots)
Anläßlich der 2./3. Lesung des Signaturänderungsgesetzes erklärt die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB:
Die massenhafte Verbreitung und Anwendung der digitalen Signatur ist die Grundvoraussetzung für einen Innovations- und Wachstumsschub im elektronischen Handel, im Bereich der öffentlichen Verwaltung und im Gesundheitswesen (eHealth). In Deutschland nutzen leider nur 5 Prozent der Internetanwender eine digitale Signatur. Damit liegen wir im internationalen Vergleich weit zurück.
Ein Grund dafür ist eine falsche Politik der Bundesregierung: Durch das Festschreiben bürokratischer, komplizierter Verfahren und überzogener technischer Anforderungen, die weit über den EU-Standard hinaus gehen, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass die digitale Signatur für viele Bürger und Unternehmen in Deutschland schlicht unattraktiv ist. Der Gebrauch ist so umständlich und teuer, dass kaum ein Bürger oder Unternehmen in Deutschland die digitale Signatur haben will. Dadurch gibt es kaum neue Anwendungen, große Potenziale für neue Geschäftsmodelle gerade im eCommerce bleiben in Deutschland bisher ungenutzt.
Im Signaturänderungsgesetz konnte die Union ihre Forderung nach unbürokratischen, einfachen Verfahren für Zertifizierungsdiensteanbieter und Nutzer bei Beibehaltung eines Sicherheitsniveaus im parlamentarischen Prozess durchsetzen. Dadurch ist aus einem schlechten, schludrigen Gesetzentwurf der Bundesregierung ein gutes Gesetz geworden. Wir brauchen endlich beides: Sicherheit und schnelle Verbreitung!
Folgende Forderungen der Union werden in das Gesetz aufgenommen: Der Zertifizierungsdiensteanbieter muss die Möglichkeit haben, bei der Identifizierung des Signaturantragstellers mit dessen Einverständnis auf bereits vorhandene Daten zurückgreifen zu können. Dies ist wichtig, weil eine große Rolle bei der Ausgabe der Signaturkarten den Kreditinstituten zukommen kann und soll. Diese haben den Kunden aber bereits bei der Kontoeröffnung nach § 154 AO oder dem Geldwäschegesetz identifiziert. Eine doppelte Identifizierung der Kunden durch das Kreditinstitut zuerst bei der Kontoeröffnung, dann nochmals bei der Ausgabe der Signaturkarte würde keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bewirken, aber einen unnötigen bürokratischen Akt darstellen. Damit würden zusätzliche Kosten und Hemmschwellen für den Kunden und die Bank verursacht und das Ziel einer einfachen und kostengünstigen Verbreitung der Signaturkarten erneut verfehlt.
Kein Automatismus wie von der Bundesregierung vorgesehen, sondern Beibehaltung der Bestätigung der Kenntnisnahme der Belehrung. Dies ist wichtig als Warnfunktion für den Verbraucher. Damit kein Bruch im Verfahren statt-findet, reicht die Bestätigung in Textform, d.h. als eMail, aus.
Es wird immer häufiger der Fall sein, dass die Zertifizierungsdiensteanbieter staatlichen Stellen Auskünfte zur Identität des Signaturschlüsselinhabers geben müssen. Dies ist richtig. Das Auskunftsverfahren darf die Wirtschaft und damit den Verbraucher aber nicht erneut mit Kosten belasten.
Alle drei Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben zum Ziel, die Einführung der digitalen Signatur zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Koalition hat alle drei Forderungen aufgenommen. Wir stimmen dem Gesetz zu.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell