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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krogmann: Innovation durch sichere und einfache digitale Signatur

Berlin (ots)

Anläßlich der 2./3. Lesung des
Signaturänderungsgesetzes erklärt die Internetbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB:
Die massenhafte Verbreitung und Anwendung der digitalen Signatur
ist die Grundvoraussetzung für einen Innovations- und Wachstumsschub
im elektronischen Handel, im Bereich der öffentlichen Verwaltung und
im Gesundheitswesen (eHealth). In Deutschland nutzen leider nur 5
Prozent der Internetanwender eine digitale Signatur. Damit liegen wir
im internationalen Vergleich weit zurück.
Ein Grund dafür ist eine falsche Politik der Bundesregierung:
Durch das Festschreiben bürokratischer, komplizierter Verfahren und
überzogener technischer Anforderungen, die weit über den EU-Standard
hinaus gehen, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren
maßgeblich dazu beigetragen, dass die digitale Signatur für viele
Bürger und Unternehmen in Deutschland schlicht unattraktiv ist. Der
Gebrauch ist so umständlich und teuer, dass kaum ein Bürger oder
Unternehmen in Deutschland die digitale Signatur haben will. Dadurch
gibt es kaum neue Anwendungen, große Potenziale für neue
Geschäftsmodelle gerade im eCommerce bleiben in Deutschland bisher
ungenutzt.
Im Signaturänderungsgesetz konnte die Union ihre Forderung nach
unbürokratischen, einfachen Verfahren für
Zertifizierungsdiensteanbieter und Nutzer bei Beibehaltung eines
Sicherheitsniveaus im parlamentarischen Prozess durchsetzen. Dadurch
ist aus einem schlechten, schludrigen Gesetzentwurf der
Bundesregierung ein gutes Gesetz geworden. Wir brauchen endlich
beides: Sicherheit und schnelle Verbreitung!
Folgende Forderungen der Union werden in das Gesetz aufgenommen:
Der Zertifizierungsdiensteanbieter muss die Möglichkeit haben, bei
der Identifizierung des Signaturantragstellers mit dessen
Einverständnis auf bereits vorhandene Daten zurückgreifen zu können.
Dies ist wichtig, weil eine große Rolle bei der Ausgabe der
Signaturkarten den Kreditinstituten zukommen kann und soll. Diese
haben den Kunden aber bereits bei der Kontoeröffnung nach § 154 AO
oder dem Geldwäschegesetz identifiziert. Eine doppelte
Identifizierung der Kunden durch das Kreditinstitut – zuerst bei der
Kontoeröffnung, dann nochmals bei der Ausgabe der Signaturkarte –
würde keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bewirken, aber einen
unnötigen bürokratischen Akt darstellen. Damit würden zusätzliche
Kosten und Hemmschwellen für den Kunden und die Bank verursacht und
das Ziel einer einfachen und kostengünstigen Verbreitung der
Signaturkarten erneut verfehlt.
Kein Automatismus wie von der Bundesregierung vorgesehen, sondern
Beibehaltung der Bestätigung der Kenntnisnahme der Belehrung. Dies
ist wichtig als Warnfunktion für den Verbraucher. Damit kein Bruch im
Verfahren statt-findet, reicht die Bestätigung in Textform, d.h. als
eMail, aus.
Es wird immer häufiger der Fall sein, dass die
Zertifizierungsdiensteanbieter staatlichen Stellen Auskünfte zur
Identität des Signaturschlüsselinhabers geben müssen. Dies ist
richtig. Das Auskunftsverfahren darf die Wirtschaft und damit den
Verbraucher aber nicht erneut mit Kosten belasten.
Alle drei Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben zum
Ziel, die Einführung der digitalen Signatur zu erleichtern und zu
beschleunigen. Die Koalition hat alle drei Forderungen aufgenommen.
Wir stimmen dem Gesetz zu.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon: (030) 227-52360
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