Koschyk: Islamismusbekämpfung geeignete Sicherheitsmaßnahmen durchsetzen
Berlin (ots)
Zu den Berichten über den Umgang mit Islamismus nach dem Mord an van Gogh in den Niederlanden und den Äußerungen von SPD-Politikern erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die SPD scheint zu vergessen, dass die Verschärfungen im Sicherheitsbereich des Zuwanderungsgesetzes dem Beharren der CDU/CSU zu verdanken sind. Das Phänomen des Islamismus kann auch nicht maßgeblich mit mangelnder Integration erklärt werden. Dies hat der Mord in den Niederlanden, dem Musterland der Integration, gezeigt. Integration ist wichtig, kann aber Lösungen im restriktiven Bereich nur flankieren. Rot-Grün sollte in seinem 1. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz jetzt geeignete Sicherheitsmaßnahmen durchsetzen, anstatt die Zuwanderung nach Deutschland noch ausweiten zu wollen:
- Kein deutscher Pass für Extremisten und Terroristen Die deutsche Staatsangehörigkeit, die eine Vielzahl von Rechten eröffnet, darf nicht zum Hilfsmittel von Extremisten und Terroristen werden. Es ist eine Ergänzung der Gründe, die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen, für den Fall zu prüfen, dass ein Deutscher, der die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat und über eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten verfügt, eine terroristische Vereinigung im In- oder Ausland gründet, dort Mitglied ist, sie unterstützt oder für sie wirbt.
- Beschränkung der Klagemöglichkeiten auf eine Instanz statt drei Instanzen für alle gefährlichen Ausländer und Beschleunigung der Verfahren Es schadet unserem Land, wenn sich Extremisten den Rechtsstaat zunutze machen, um sich durch alle Instanzen zu klagen und damit ihren Aufenthalt um Jahre zu verlängern, um dann letztendlich nicht mehr abgeschoben werden zu können.
- Visa-Skandal: Nationale Einlader- und Warndatei und Übertragung der Visa-Erteilungskompetenz auf das Sicherheitsministerium Die Visumerteilung an terrorverdächtige Ausländer muss ausgeschlossen werden. Erforderlich sind eine nationale Einlader- und Warndatei aller Ausländerbehörden mit Recherchebefugnissen der Sicherheitsbehörden über den Einlader sowie die Übertragung der Fachaufsicht bei der Visaerteilung auf das Innenministerium.
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