Koschyk: Akustische Wohn-raumüberwachung für Terror-bekämpfung unverzichtbar
Berlin (ots)
Nach einem Expertengespräch mit fachkundigen Vertretern des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der Gewerkschaft der Polizei und der Rechtswissenschaft erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff bleibt das heimliche Abhören von Wohnungen mit akustischen Mitteln zur Verbrechensbekämpfung durch die Polizei die oft entscheidende Maßnahme zum Aufspüren von terroristischen Aktivitäten.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Art. 13 Abs. 3 Grundgesetz, mit dem 1998 die Möglichkeit der akustischen Wohnraumüberwachung eröffnet wurde, verfassungsgemäß ist. Damit ist der große Lauschangriff zur repressiven Verbrechensbekämpfung grundsätzlich, unter der Voraussetzung, dass in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht eingedrungen wird, weiter möglich.
Bei einer extensiven Interpretation des Urteils wird aber die praktische Anwendung der akustischen Wohnraumüberwachung erschwert und unnötig kompliziert.
Der Forderung, dass bei Eindringen in den absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit der Lauschangriff abgebrochen bzw. unterbrochen werden muss, kann eigentlich nur durch das lückenlose Life-Mithören durch Polizeibeamte und Simultandolmetscher entsprochen werden. Der Polizeibeamte muss entscheiden, wann aus seiner Sicht die Intimsphäre betroffen ist, wann er abschaltet und wann er wieder aufschaltet. Unabhängig von den praktischen Problemen erfordert dies eine rund um die Uhr Überwachung mit Wechselschichtdienst und dem Einsatz von einer vierfachen Anzahl von Beamten und der entsprechenden Anzahl von Dolmetschern. Dies ist personell und finanziell nicht zu bewältigen.
Aufgrund des erforderlichen Abschaltens der Aufnahme können Beweismittel und für die Gefahrenabwehr wesentliche Informationen verloren gehen. Um dies auszuschließen, wäre eine Möglichkeit, anstelle der Unterbrechung der Aufzeichnung eine verschlüsselte Aufzeichnung vorzunehmen. Die so gewonnenen Informationen werden codiert gespeichert. Dekodierschlüssel und Rückgriff auf diese Aufzeichnungen werden dem anordnenden Richter nur unter rechtsstaatlich gebotenen Bedingungen eröffnet. Der polizeiliche Kontrollverlust durch das Abschalten wird durch den Einsatz dieses Richterbandes ausgeschlossen.
Aus der Sicht des Vertreters der Rechtswissenschaft ergeben sich aufgrund zahlreicher Widersprüche in der Entscheidung Möglichkeiten, weiter effektiv die akustische Wohnraumüberwachung durchzuführen. Die Entscheidung muss deshalb an den Erfordernissen der Praxis orientiert interpretiert werden, so dass die akustische Wohnraumüberwachung zum Schutz vor Schwerstkriminellen, Terroristen und Organisierter Kriminalität praktikabel und finanzierbar bleibt.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 entspricht diesen Anforderungen nicht.
Deutschland ist vom internationalen Terrorismus und von der oft damit zusammengehenden organisierten Kriminalität bedroht. Diese Bedrohungen können nur mit einer effektiven akustischen Wohnraumüberwachung wirksam bekämpft werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass der Schutz der Bevölkerung nicht aufgrund eines unzureichenden Gesetzes zur Umsetzung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils gefährdet wird.
Die Beiträge der Experten der Anhörung der AG Innen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion können Sie unter www.cducsu.de aus dem Internet herunterladen.
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