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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Akustische Wohn-raumüberwachung für Terror-bekämpfung unverzichtbar

Berlin (ots)

Nach einem Expertengespräch mit fachkundigen
Vertretern des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der Gewerkschaft der
Polizei und der Rechtswissenschaft erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen
Lauschangriff bleibt das heimliche Abhören von Wohnungen mit
akustischen Mitteln zur Verbrechensbekämpfung durch die Polizei die
oft entscheidende Maßnahme zum Aufspüren von terroristischen
Aktivitäten.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Art. 13
Abs. 3 Grundgesetz, mit dem 1998 die Möglichkeit der akustischen
Wohnraumüberwachung eröffnet wurde, verfassungsgemäß ist. Damit ist
der große Lauschangriff zur repressiven Verbrechensbekämpfung
grundsätzlich, unter der Voraussetzung, dass in den absolut
geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht eingedrungen
wird, weiter möglich.
Bei einer extensiven Interpretation des Urteils wird aber die
praktische Anwendung der akustischen Wohnraumüberwachung erschwert
und unnötig kompliziert.
Der Forderung, dass bei Eindringen in den absolut geschützten
Kernbereich der Persönlichkeit der Lauschangriff abgebrochen bzw.
unterbrochen werden muss, kann eigentlich nur durch das lückenlose
Life-Mithören durch Polizeibeamte und Simultandolmetscher entsprochen
werden. Der Polizeibeamte muss entscheiden, wann aus seiner Sicht die
Intimsphäre betroffen ist, wann er abschaltet und wann er wieder
aufschaltet. Unabhängig von den praktischen Problemen erfordert dies
eine rund um die Uhr Überwachung mit Wechselschichtdienst und dem
Einsatz von einer vierfachen Anzahl von Beamten und der
entsprechenden Anzahl von Dolmetschern. Dies ist personell und
finanziell nicht zu bewältigen.
Aufgrund des erforderlichen Abschaltens der Aufnahme können
Beweismittel und für die Gefahrenabwehr wesentliche Informationen
verloren gehen. Um dies auszuschließen, wäre eine Möglichkeit,
anstelle der Unterbrechung der Aufzeichnung eine verschlüsselte
Aufzeichnung vorzunehmen. Die so gewonnenen Informationen werden
codiert gespeichert. Dekodierschlüssel und Rückgriff auf diese
Aufzeichnungen werden dem anordnenden Richter nur unter
rechtsstaatlich gebotenen Bedingungen eröffnet. Der polizeiliche
Kontrollverlust durch das Abschalten wird durch den Einsatz dieses
„Richterbandes“ ausgeschlossen.
Aus der Sicht des Vertreters der Rechtswissenschaft ergeben sich
aufgrund zahlreicher Widersprüche in der Entscheidung Möglichkeiten,
weiter effektiv die akustische Wohnraumüberwachung durchzuführen. Die
Entscheidung muss deshalb an den Erfordernissen der Praxis orientiert
interpretiert werden, so dass die akustische Wohnraumüberwachung zum
Schutz vor Schwerstkriminellen, Terroristen und Organisierter
Kriminalität praktikabel und finanzierbar bleibt.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 entspricht
diesen Anforderungen nicht.
Deutschland ist vom internationalen Terrorismus und von der oft
damit zusammengehenden organisierten Kriminalität bedroht. Diese
Bedrohungen können nur mit einer effektiven akustischen
Wohnraumüberwachung wirksam bekämpft werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass der Schutz
der Bevölkerung nicht aufgrund eines unzureichenden Gesetzes zur
Umsetzung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils gefährdet wird.
Die Beiträge der Experten der Anhörung der AG Innen der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion können Sie unter www.cducsu.de aus dem Internet
herunterladen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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