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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Bundesregierung darf sich nicht ausruhen!

Berlin (ots)

Anlässlich der Vorstellung des Jahresgutachtens
2004/05 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Sachverständigen attestieren der deutschen Volkswirtschaft
eine tiefe Spaltung. Während die deutsche Volkswirtschaft aufgrund
ihrer starken Exportwirtschaft in 2004 um 1,8 % wächst, bleibt die
binnenwirtschaftliche Entwicklung weiterhin „kraftlos“. Im gleichen
Zeitraum entwickelt sich die Weltwirtschaft mit einer Zunahme der
globalen Produktion von 5 % so dynamisch wie seit 30 Jahren nicht
mehr und dies trotz eines hohen Ölpreises. Wesentliche Ursachen für
die Wachstumsschwäche in Deutschland sind nach Auffassung der
Sachverständigen die „binnenwirtschaftlichen Fehlentwicklungen und
Defizite“.
Die Wachstumsschwäche in Deutschland ist also hausgemacht. Weitere
Reformen, die über die Agenda 2010 hinausgehen, sind wichtig und
notwendig zur Lösung der strukturellen Wachstums- und
Beschäftigungskrise. Es gibt deshalb keinen Anlass für die vom
Bundeskanzler ausgerufene Reformpause.
Schon zum wiederholten Mal mahnt der Sachverständigenrat eine
grundlegende Steuerreform an. Der schärfer werdende internationale
Steuerwettbewerb erfordere eine Reduzierung der effektiven
Gewinnsteuerbelastung. Die Bundesregierung wäre daher gut beraten,
wenn sie sich an dem von der Union initiierten Diskussion um ein
modernes Steuerrecht für Deutschland konstruktiv beteiligen und nicht
mehr die Notwendigkeit einer grundlegenden Steuerreform in Frage
stellen würde. Was bislang in diesem Politikbereich geschehen ist,
ist zu wenig.
Die Situation der öffentlichen Haushalte ist nach Auffassung des
Sachverständigenrates „nach wie vor Besorgnis erregend“. Die Experten
prognostizieren, dass die Bundesregierung zum vierten Mal in Folge
den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verletzen wird und
bezweifeln auch die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltes 2004.
Die Bundesregierung ist daher aufgerufen, der Haushaltsplanung
realistische Annahmen zugrunde zu legen, die Staatsverschuldung
dringend zu reduzieren und sich nicht mit Einmalaktionen wie dem
Verkauf von Forderungen über die Runden zu retten. Dies widerspricht
dem ökonomischen Geist der Verschuldungsgrenze in Artikel 115
Grundgesetz, da damit die Haushaltslasten nur auf kommende
Generationen verschoben werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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