Meister: Bundesregierung darf sich nicht ausruhen!
Berlin (ots)
Anlässlich der Vorstellung des Jahresgutachtens 2004/05 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Sachverständigen attestieren der deutschen Volkswirtschaft eine tiefe Spaltung. Während die deutsche Volkswirtschaft aufgrund ihrer starken Exportwirtschaft in 2004 um 1,8 % wächst, bleibt die binnenwirtschaftliche Entwicklung weiterhin kraftlos. Im gleichen Zeitraum entwickelt sich die Weltwirtschaft mit einer Zunahme der globalen Produktion von 5 % so dynamisch wie seit 30 Jahren nicht mehr und dies trotz eines hohen Ölpreises. Wesentliche Ursachen für die Wachstumsschwäche in Deutschland sind nach Auffassung der Sachverständigen die binnenwirtschaftlichen Fehlentwicklungen und Defizite.
Die Wachstumsschwäche in Deutschland ist also hausgemacht. Weitere Reformen, die über die Agenda 2010 hinausgehen, sind wichtig und notwendig zur Lösung der strukturellen Wachstums- und Beschäftigungskrise. Es gibt deshalb keinen Anlass für die vom Bundeskanzler ausgerufene Reformpause.
Schon zum wiederholten Mal mahnt der Sachverständigenrat eine grundlegende Steuerreform an. Der schärfer werdende internationale Steuerwettbewerb erfordere eine Reduzierung der effektiven Gewinnsteuerbelastung. Die Bundesregierung wäre daher gut beraten, wenn sie sich an dem von der Union initiierten Diskussion um ein modernes Steuerrecht für Deutschland konstruktiv beteiligen und nicht mehr die Notwendigkeit einer grundlegenden Steuerreform in Frage stellen würde. Was bislang in diesem Politikbereich geschehen ist, ist zu wenig.
Die Situation der öffentlichen Haushalte ist nach Auffassung des Sachverständigenrates nach wie vor Besorgnis erregend. Die Experten prognostizieren, dass die Bundesregierung zum vierten Mal in Folge den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verletzen wird und bezweifeln auch die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltes 2004. Die Bundesregierung ist daher aufgerufen, der Haushaltsplanung realistische Annahmen zugrunde zu legen, die Staatsverschuldung dringend zu reduzieren und sich nicht mit Einmalaktionen wie dem Verkauf von Forderungen über die Runden zu retten. Dies widerspricht dem ökonomischen Geist der Verschuldungsgrenze in Artikel 115 Grundgesetz, da damit die Haushaltslasten nur auf kommende Generationen verschoben werden.
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