Rachel: UN-Deklaration eine bittere Enttäuschung
Berlin (ots)
Zu dem Beschluss des Rechtsausschusses der Vereinten Nationen über ein internationales Klonverbot erklärt der Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Die Entscheidung des Rechtsausschusses der Vereinten Nationen ist nicht zufrieden stellend, sondern eine bittere Enttäuschung. Der Beschluss sieht keine Konvention vor, die das Klonen rechtswirksam verbietet. Der Rechtsausschuss hat sich dem italienischen Vorschlag angeschlossen und sich für eine Deklaration entschieden, welche die UN-Mitgliedsstaaten auffordert, im Wege nationaler Gesetzgebung die Erzeugung menschlichen Lebens durch Klonen zu ahnden. Eine Deklaration ist jedoch im Gegensatz zu einer Konvention für die unterzeichnenden Staaten nicht verbindlich.
Es ist bedauerlich, dass die mehrjährigen Verhandlungen kein wirksames Ergebnis haben werden. Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens bleiben weiterhin in den Händen einzelner Staaten. Dies ist nicht ausreichend.
Die Deklaration eröffnet darüber hinaus den Befürwortern des Forschungsklonen einen weiten Interpretationsspielraum: Sie umfasst nicht ausdrücklich reproduktives und Forschungsklonen. Nach unserer Auffassung sind aber beide Arten des Klonens weder verfassungsrechtlich noch ethisch vertretbar. Nur in diesem Sinne wäre die Deklaration das dringend erforderliche deutliche Signal.
Die Bundesregierung hat nicht erkennbar eine umfassende Verbotskonvention unterstützt, obwohl der Bundestag sie im Februar 2003 aufgefordert hatte, sich für ein umfassendes internationales Klonverbot einzusetzen. Bereits im Herbst 2003 hatte die Bundesregierung ihren klaren Auftrag missachtet, und eine entsprechende UN-Konvention scheiterte an der Stimme Deutschlands. Sie trägt ihre Verantwortung für das Scheitern der Verhandlungen und eine Schwächung des Schutzes menschlichen Lebens und der Menschenwürde.
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