Hüppe: Antidiskriminierung Behinderter in Deutschen Pressekodex aufnehmen
Berlin (ots)
Zu seinem Schreiben an den Deutschen Presserat erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, MdB:
Ich unterstütze aktiv die Forderung von Verbänden und einzelnen Betroffenen, ein Diskriminierungsverbot auch für behinderte Menschen in den Pressekodex aufzunehmen. Diese Auffassung hat habe ich in einem Schreiben an den Geschäftsführer des Presserats, Herrn Tillmanns, vertreten. Das Schreiben verweist darauf, dass die Gleichstellung behinderter Menschen eine ganzheitliche Aufgabe ist, die sich nicht nur im Bereich der Politik abspielt, sondern vor allem in der Gesellschaft umzusetzen ist. Da die Presse einen bedeutenden Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet, hat sie besondere Verantwortung.
Der Pressekodex sieht bislang in Ziffer 12 nur eine Antidiskriminierungsregel auf Grund des Geschlechts, der Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe vor. Der Pressekodex lehnt sich hier an Artikel 3 des Grundgesetzes an. Obwohl das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen im Grundgesetz bereits 1994 aufgenommen wurde, ist die Änderung bislang noch nicht im Pressekodex nachvollzogen worden.
In seinem Antwortschreiben teilt Herr Tillmanns mit, dass der Deutsche Presserat bei der bevorstehenden Kodexüberarbeitung die Aufnahme eines Benachteiligungsverbots Behinderter behandeln will. Mit konkreteren Aussagen kann laut Tillmanns im Laufe des nächsten Jahres gerechnet werden.
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