Baumann: Arbeit im Petitionsausschuss effektiver gestalten, nicht entwerten
Berlin (ots)
Anlässlich einer Klausurtagung der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt der Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss Günter Baumann MdB:
Die Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Aufwertung der Arbeit im Petitionsausschuss und eine konsequente Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes ein. Initiativen für Veränderungen im Petitionsrecht sollen auf ihre Effektivität und ihren Nutzen für die Petentinnen und Petenten überprüft werden. In diesem Zusammenhang muss die Ernennung immer neuer Beauftragter der Bundesregierung (wie der Patientenbeauftragten) sowie sogenannten Ombudsgremien (wie im Hartz-IV-Gesetz) und Kommissionen (wie der Härtefallkommission nach dem Zuwanderungsgesetz) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Petitions- Grundrecht des Artikels 17 Grundgesetz und ihre Wirkung auf das Petitionsverfahren überprüft werden. Entsprechende Untersuchungen müssen zügig erfolgen. Dies ist das Ergebnis einer Klausurtagung der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, an der am Dienstagabend auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach MdB, teilgenommen hatte.
Die steigende Zahl von Petitionen verpflichtet den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mehr als bisher zu einem möglichst effektiven Verfahren. Dabei darf das Recht des kleinen Mannes bzw. der kleinen Frau darauf, vom Parlament ernst genommen zu werden, nicht auf der Strecke bleiben. Eine sorgfältige Abwägung über jedes vorgetragene ernsthafte Anliegen der Bürger darf nicht zu kurz kommen. Gerade weil der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages der beste Seismograph für die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ist, muss der Eindruck vermieden werden, dass bestimmte Gruppen von Petentinnen und Petenten gleicher sind als andere und besondere Rechte eingeräumt bekommen.
Darauf wird bei den Beratungen im Petitionsausschuss zu achten sein. Das Petitionsrecht darf nicht entwertet werden.
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