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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Baumann: Arbeit im Petitionsausschuss effektiver gestalten, nicht entwerten

Berlin (ots)

Anlässlich einer Klausurtagung der Arbeitsgruppe
Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt der Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss Günter Baumann MdB:
Die Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt
sich für eine Aufwertung der Arbeit im Petitionsausschuss und eine
konsequente Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes ein. Initiativen
für Veränderungen im Petitionsrecht sollen auf ihre Effektivität und
ihren Nutzen für die Petentinnen und Petenten überprüft werden. In
diesem Zusammenhang muss die Ernennung immer neuer Beauftragter der
Bundesregierung (wie der Patientenbeauftragten) sowie sogenannten
„Ombudsgremien“ (wie im Hartz-IV-Gesetz) und Kommissionen (wie der
Härtefallkommission nach dem Zuwanderungsgesetz) auf ihre
Vereinbarkeit mit dem Petitions- Grundrecht des Artikels 17
Grundgesetz und ihre Wirkung auf das Petitionsverfahren überprüft
werden. Entsprechende Untersuchungen müssen zügig erfolgen. Dies ist
das Ergebnis einer Klausurtagung der Arbeitsgruppe Petitionen der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, an der am Dienstagabend auch
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang
Bosbach MdB, teilgenommen hatte.
Die steigende Zahl von Petitionen verpflichtet den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mehr als bisher zu einem
möglichst effektiven Verfahren. Dabei darf das Recht des „kleinen
Mannes bzw. der kleinen Frau“ darauf, vom Parlament ernst genommen zu
werden, nicht auf der Strecke bleiben. Eine sorgfältige Abwägung über
jedes vorgetragene ernsthafte Anliegen der Bürger darf nicht zu kurz
kommen. Gerade weil der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
der beste Seismograph für die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ist,
muss der Eindruck vermieden werden, dass bestimmte Gruppen von
Petentinnen und Petenten gleicher sind als andere und besondere
Rechte eingeräumt bekommen.
Darauf wird bei den Beratungen im Petitionsausschuss zu achten
sein. Das Petitionsrecht darf nicht entwertet werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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