Lietz/Widmann-Mauz: Union stimmt Gleichstellungsgesetz für die Bundeswehr zu
Berlin (ots)
Zum Beschluss des Deutschen Bundestages über das Soldatinnen und Soldatengleichstellungsgesetz (SDGleiG) erklären die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Verteidigungsausschuss, Ursula Lietz MdB, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann- Mauz MdB:
Mit dem Soldatinnen- und Soldaten-Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz (SDGleiG) wurde ein wichtiger Schritt für die Bundeswehr nachgeholt, der seit langem überfällig war. Mit eigenen Anträgen hat die CDU/CSU- Bundestagsfraktion maßgeblich darauf hingewirkt, dass ein Gesetz zur Gleichstellung der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr vorgelegt wurde. Daher hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestern auch dem Gesetz zugestimmt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte sich mit ihren Forderungen bezüglich des Geltungsrahmen des Gesetzes auch in Bezug auf besondere Auslandsverwendungen der Soldatinnen und Soldaten durchsetzen.
Leider konnte die Regierung nicht einsehen, dass eine starre Quotenregelung, die weder die Soldatinnen noch der Bundeswehrverband in dieser Form für praktikabel halten, der falsche Weg ist, um die Akzeptanz der Soldatinnen unter ihren Kameraden zu erhöhen.
Es fehlen sinnvolle Ergänzungen im Beurteilungssystem zur besseren Differenzierung nach Eignung, Leistung und Befähigung.
Des Weiteren sind keinerlei Ansätze zum Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesetz erkennbar. Hier besteht nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin ein eindeutiger und dringender Nachbesserungsbedarf. Denn wie steht es um die Fürsorgepflicht, wenn Soldaten als Eltern kleiner Kinder gleichzeitig in den Einsatz geschickt werden? Die Bundesregierung hat bislang keine Antwort darauf geben können.
Auch sind noch viele Fragen bei der Kinderbetreuung und den Voraussetzungen für die Teilzeitarbeit offen, die im Zivilleben längst einvernehmlich gelöst sind.
Die CDU/CSU-Fraktion wird diese Problematik nicht aus den Augen verlieren und daher eigens einen weiteren Antrag einbringen. Ziel muss es sein, die Bundeswehr zu einem für Männer wie Frauen gleichermaßen attraktiven Arbeitgeber zu machen.
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