Heinen/Bleser: Tiermehl als Dünger verbieten
Berlin (ots)
Angesichts der Tatsache, dass Tiermehl als Dünger zugelassen ist, erklären die Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen MdB, und der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Im Interesse der Verbraucher und Landwirte muss Tiermehl als Düngemittel verboten werden. Obwohl Bayern schon im März 2002 auf die damit verbundene Problematik hingewiesen hat, blieb Ministerin Künast unverständlicherweise bisher tatenlos. Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen Schlachtabfälle der Kategorie 3, d.h. aus lebensmitteltauglicher Produktion, in Form von Fleischknochenmehl als Dünger auf die Felder ausgebracht werden. Auf der anderen Seite ist die Verfütterung dieses Tiermehles an landwirtschaftliche Nutztiere verboten. Die Düngung von Tiermehl verursacht insofern ein großes rechtliches Problem, als die Einhaltung der Vorschriften für den Einsatz von Fleischknochenmehl als Dünger in der Praxis nicht möglich ist. Es kann durch eine Analyse nicht festgestellt werden, ob es sich bei Fundspuren von tierischem Eiweiß um Tiermehl mit Risikomaterial oder um Fleischknochenmehl als Abfall aus der Lebensmittelproduktion handelt.
Wir müssen alles tun, um die Landwirtschaft von dem unterschwelligen Verdacht zu befreien, sie bringe zum einen BSE-Risikomaterial durch Dünger-Tiermehl in den Futterkreislauf, zum anderen durch Tiermehl, das sich als Dünger an den Erntepflanzen wiederfindet. Man kann heute geringste Spuren von tierischem Eiweiß im Boden analysieren, weiß aber nicht, ob es von einer Maus oder von Tiermehl stammt. Dadurch kommt es zur grotesken Situation, dass man bei einem Analysenfund die bei der Rübenernte anfallenden Bodenreste nicht wieder in den natürlichen Kreis zurückführen dürfte.
Wir fordern deshalb, die Verwendung, von Tiermehl als Dünger zu verbieten, um die immer noch bestehende Lücke zur konsequenten BSE- Bekämpfung zu schließen und um der Gefahr vorzubeugen, die Landwirtschaft in Misskredit zu bringen.
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