Heinen: Erhebliche Mängel führen zur Ablehnung
Berlin (ots)
Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Auch die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts wie schon die Anhörung zu diesem Gesetz am 20. Oktober 2005 - haben gezeigt, wo die wesentlichen Kritikpunkte liegen:
Das Gesetz ist völlig unübersichtlich, so dass der praktische Umgang für den Rechtsanwender in der Lebens- und Futtermittelwirtschaft sowie in der Verwaltung gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich erschwert wird.
Die Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrecht enthält über 150 Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen, so dass Entscheidungen in diesem Bereich weitgehend ohne Beteiligung des Bundestages und allein von Bundesregierung und Bundesrat getroffen werden. Drüber hinaus sind die Ermächtigungsnormen nicht hinreichen bestimmt.
Der durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen eingefügte Informationsanspruch der Verbraucher gegenüber der Behörde ist lediglich Flickwerk und entspricht nicht einem schon mehrfach von der Regierung versprochenen umfassenden eigenständigen Verbraucherinformationsgesetz, das vor allem auch auf sonstige gewerbliche Produktionsbereiche anwendbar ist.
In unserem Entschließungsantrag haben wir deshalb die Bundesregierung u.a. aufgefordert,
die Struktur des Gesetzes grundlegend redaktionell so zu überarbeiten, dass das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zwar in einem Gesetzbuch, aber in vollständig getrennten Kapiteln behandelt wird,
die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verordnungsermächtigungen einzugrenzen und zu präzisieren,
darzulegen, wie sie künftig die Verbraucherinformationsrechte außerhalb des Lebensmittel- und Futtermittelbereichs regeln möchte und wie die inhaltliche Verzahnung mit dem geplanten Informationsfreiheitsgesetz erfolgt. Inhaltlich haben wir zum einen eine Veränderung des Anspruchs auf Informationen dahingehend gefordert, dass die Informationen bei vertretbarem Aufwand verständlich zur Verfügung zu stellen sind und zum zweiten einen Ausschluss des Informationsanspruchs auch während eines laufenden Verwaltungsverfahrens verlangt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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