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Götz: Der Entwurf des Energiewirtschaftsrechts ist mangelhaft ausgeführt

Berlin (ots)

Zur Diskussion um das Zweite Gesetz zur Neuregelung
des Energiewirtschaftsrechts und zur heute wiederholten Kritik durch
die Kommunen an dem rot-grünen Gesetzentwurf, erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist mangelhaft. Er lässt zu
viele Fragen offen, schafft Unsicherheiten und unnötige Bürokratie.
Inhaltlich geht er weit über die EU-Anforderungen hinaus. Die
kleineren und mittleren kommunalen Energieunternehmen werden
dauerhaft enorm belastet. Das geht zulasten der Verbraucher und der
kommunalen Haushalte.
Die vom Verband der kommunalen Unternehmen und den kommunalen
Spitzenverbänden vorgelegten Zahlen belegen, dass die mit dem
Gesetzentwurf verbundenen Regulierungskosten – je nach Größe der
Unternehmen zwischen 0,4 und 2 Mio. Euro – die Regulierungseffekte
weit übersteigen würden. Die Ursache dafür liegt jedoch nicht an der
EU-Anpassung, sondern an der mangelhaften Ausformulierung und an dem
Regulierungsübereifer, der weit über die EU-Anforderungen hinausgeht.
Die neuesten Überlegungen in der Bundesregierung, das
Energiegesetz so zu formulieren, dass es ohne die Zustimmung des
Bundesrates in Kraft treten kann, sind unerhört. Die rot-grüne
Koalition sollte solche Trickserei sein lassen und vielmehr ihre
Kreativität und Energie in die qualitative Verbesserung des
ungenügenden Gesetzentwurfs investieren. Die Union will
Rechtssicherheit, Entbürokratisierung und die Vermeidung von
unnötigen Kosten. Ein modernes Energiewirtschaftsrecht darf nicht
zulasten der Städte und Gemeinden gehen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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