Rachel: Öffnungsklausel für Drittmittelbeschäftigte in Hochschulen sofort durchsetzen
Berlin (ots)
Zu dem Gesetzentwurf zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich erklärt der Obmann der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für Bildungs- und Forschungspolitik, Thomas Rachel MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Änderungsantrag zu dem in dieser Woche im Parlament zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich entwickelt. Dieser bietet eine sinnvolle Lösung an, um nicht länger an der praxisfernen Zwölf- Jahres-Befristungsregelung für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter an Hochschulen festhalten zu müssen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die 5. Novelle zum Hochschulrahmengesetz komplett gekippt hat, sollen nach Meinung der Bundesregierung für junge Wissenschaftler wieder die alten Regelungen gelten, nach denen sie maximal auf 12 Jahre befristet an Hochschulen und Forschungsorganisationen arbeiten dürfen. Konsequenz: Die Wissenschaft in Deutschland, die dringend qualifiziertes Personal benötigt, bangt um ihren Nachwuchs. Junge Wissenschaftler sehen spätestens nach Ablauf der 12-Jahres-Frist einer ungewissen Zukunft entgegen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in einem Änderungsantrag, in § 57b des HRG eine Öffnungsklausel einzuführen und zu ermöglichen, dass befristete Arbeitsverträge außerhalb der starren Grenzen möglich sind. Dies soll für Mitarbeiter gelten, die in Projekten arbeiten, welche überwiegend aus Mitteln Dritter vergütet und der Zweckbestimmung entsprechend beschäftigt werden. Es ist sinnwidrig, wenn diese Mitarbeiter nach Erreichen der Zwölf-Jahres-Frist entlassen werden, obwohl Geld für die Projekte vorhanden ist. Eine Öffnungsklausel wäre für beide Seiten von Vorteil: den Forschungsorganisationen steht das dringend benötigte qualifizierte Personal zur Verfügung, und die jungen Wissenschaftler sammeln erste berufliche Erfahrungen.
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