Eichhorn: Die Würde des Menschen steht nicht zur Disposition
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde zur Haltung der Bundesregierung zur Forschung an embryonalen Stammzellen nach der Volksabstimmung in der Schweiz und den damit verbundenen Auswirkungen für die Forschung in Deutschland erklärt die frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Das Stammzellgesetz behindert die Forschung nicht. Dies zeigt der erste Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes. Eine Diskussion zur Abschaffung der Stichtagsregelung im Gesetz ist daher völlig überflüssig.
Der Staat ist zum Schutz und zur Förderung allen menschlichen Lebens verpflichtet, vom frühesten Beginn bis zu seinem Ende. Daher muss die Politik Rahmenbedingungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen und deren Anwendung setzen.
Die Unverfügbarkeit des Lebens lässt nicht zu, dass Embryonen zu Forschungszwecken verwendet werden. Viele Kranke verbinden mit der Forschung an embryonalen Stammzellen die Hoffnung, bisher unheilbare Krankheiten therapieren zu können. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass Forscher mit den ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen sehr beachtliche Erfolge erzielen konnten, z.B. Verbesserung der Herzleistung oder in der Leberregeneration.
Darüber hinaus treten keine Abstoßreaktionen auf, wie dies bei embryonalen Stammzellen der Fall ist und der Patient wird von einer lebenslänglichen Medikamenteneinnahme verschont. Deshalb müssen wir die adulte Stammzellforschung und therapie ausbauen.
Die Würde des Menschen ist nicht relativierbar. Deshalb müssen wir auch hohe ethische Maßstäbe für Medizin und wissenschaftliche Forschung setzen. Die unbedingte Achtung vor jedem menschlichen Leben muss Maßstab für unser Tun sein.
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