Heiderich: Bundesregierung übernimmt weitgehend Position der CDU/CSU bei Biopatentierung!
Berlin (ots)
Zur 2./3. Lesung der Biopatent-Richtlinie erklärt der Bio- und Gentechnik-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:
Seit 1998 liegt die Biopatent-Richtlinie der EU vor. Seitdem streiten Koalition und Bundesregierung über die Umsetzung in deutsches Recht.
Im Wesentlichen geht es immer wieder um die Frage, ob ein Stoffschutz auf die Gene des Menschen ermöglicht werden soll oder nicht.
CDU/CSU haben seit langem vorgeschlagen, einerseits den Stoffschutz zu erteilen, um vor allem die Investitionen in medizinische Erfindungen abzusichern, welche heute bei einem einzigen Medikament rund 500 Millionen Euro betragen können, andererseits aber die Reichweite des Stoffschutzes zu begrenzen. Und zwar auf den Umfang, welchen der Erfinder funktionell nachgewiesen und für eine gewerbliche Anwendung konkret beschrieben hat. Damit wird eine Überbelohnung vermieden, welche entstehen könnte, wenn man ein Gen oder eine Gensequenz komplett, das heißt auch für alle eventuellen zukünftigen Erfindungen, patentieren würde. Mit dieser Kombinations- Lösung wird also die Forschung gefördert statt durch Vorrats-Patente blockiert.
Diesem Ansatz von CDU/CSU war im vergangenen Jahr bereits der Bundesrat mit großer Mehrheit gefolgt.
CDU/CSU begrüßen, dass Bundesregierung und Koalition jetzt ebenfalls auf diese Lösung einschwenken. Allerdings hätte man sich Jahre der Verunsicherung ersparen und den Patentämtern längst eine klare Linie vorgeben können, wenn sich die Koalition nicht ständig von falschen Ratgebern hätte beeinflussen lassen.
Denn es wird meist übersehen, dass mit der Biopatent-Richtlinie erstmals konkrete ethische Vorgaben in das Patentgesetz aufgenommen werden. Das gilt für den Schutz von Embryonen, für die menschliche Keimbahn, das Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen und der Veränderung der genetischen Identität von Tieren ohne wesentlichen Nutzen für den Menschen.
Allerdings wird bald zu klären sein, wie weit dies auch für Stammzellen und daraus abgeleitete Technologien gilt. Dafür hatte der EU-Gesetzgeber 1998 mangels damals fehlender wissenschaftlicher Erkenntnis noch keine Regeln formulieren können. Für die Zukunft besteht hier aber dringender neuer Handlungsbedarf.
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