Kaupa: Falsche Toleranz gegenüber Cannabiskonsum ist besorgniserregend
Berlin (ots)
Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Besitz und Konsum von Marihuana und Haschisch erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Gerlinde Kaupa MdB:
Null Gramm - dieser Grenzwert für den Besitz von Cannabis bei Minderjährigen ist im Jugendschutzgesetz verankert. Nach den geltenden Jugendschutzbestimmungen ist der Besitz und Konsum von Cannabis, wie auch Alkohol und Tabak der unter 18 bzw. 16-jährigen grundsätzlich verboten. Rein juristisch gesehen sind minderjährige Jugendliche ausreichend vor Drogenkonsum geschützt. Ganz massiv mangelt es jedoch an der Anwendung und konsequenten Durchsetzung der Gesetzgebung. Besorgniserregend, ja gerade erschreckend ist die laxe Haltung und komplette Unwissenheit vieler Erwachsener gegenüber den Jugendschutzbestimmungen. Die erwachsene Gesellschaft muss wieder stärker ihrer Verantwortung nachkommen, und nicht einfach aus verfehlter Toleranz wegschauen wenn sich Minderjährige zudröhnen. Ein Bewusstsein von Null Toleranz bei und für unsere Jugendlichen halte ich für wesentlich wichtiger und sinnvoller als eine flächendeckende Null-Toleranz-Regelung. Mir geht es nicht darum, den Eigenkonsum innerhalb der Grenzwerte auf die Stufe einer kriminellen Handlung zu heben. Viel wichtiger erscheint es mir, umfangreiche und langfristige Präventionsmaßnahmen anzubieten und in der Gesellschaft zu kommunizieren. Darüber hinaus müssen wir endlich bundeseinheitliche Grenzwerte auf niedrigstem Niveau definieren. Die Tatsache, dass man in Schleswig Holstein 30 Gramm Cannabis straffrei besitzen darf, in Baden-Württemberg hingegen 3 Gramm, führt zur Verunsicherung und Verharmlosung der nach dem Bundesbetäubungsmittelgesetz nach wie vor illegalen Droge.
Des Weiteren führt die enorme Diskrepanz zwischen Drogenaufgriffen und Strafverfolgung zu einer Abstumpfung des Rechtsbewusstseins aller Bürger und Bürgerinnen. In 2003 kam es offiziell zu rund 100.000 Drogenkonsumdelikten. Aber nur 10% der nach dem Gesetz als Straftäter deklarierten Personen wurden auch tatsächlich bestraft. Da ist es kein Wunder, wenn das Rechtsbewusstsein immer stärker abnimmt und Grauzonen bei den Bürgern zu scheinbar legalen Rechtszonen werden. Nach dem Motto alles ist erlaubt, man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Wir müssen Prävention stärker in den Mittelpunkt rücken. Es ist arlamierend, wenn 78% der Jugendlichen der Meinung sind, der Konsum von Cannabis sei unproblematisch. Der Unkenntnis über Risiken und langfristige Schäden muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Ähnliche Programme wie das europaweite Nichtraucherprogramm an Schulen Be smart dont start sollte auch für die Cannabisprävention frühzeitig eingeführt werden. Bereits im Alter von 12 Jahren kommen laut der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für Gesundheit Jugendliche in Kontakt mit Marihuana oder Cannabis. Auch wenn das erste Angebot nicht gleich zum Drogenkonsum führt, ist ein Wissen um die gesundheitsschädigenden Folgen zu diesem frühen Zeitpunkt von entscheidender Bedeutung. Daher sollte bereits ab der fünften Klasse mit aufklärenden Maßnahmen hinsichtlich der Risiken von Cannabis, die von einem eingeschränkten Lernverhalten bis zu bleibenden psychischen Schäden reichen, begonnen werden. Nicht unterschätzt werden sollte der häufig als harmlos dargestellte Probierkonsum Nach neueren Forschungsergebnissen von 2004 baut sich Cannabis wesentlich langsamer ab als zunächst vermutet. Die vollständige Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit nach dem Drogenkonsum ist erst nach einer Woche wieder hergestellt.
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