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Kaupa: Falsche Toleranz gegenüber Cannabiskonsum ist besorgniserregend

Berlin (ots)

Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Besitz
und Konsum von Marihuana und Haschisch erklärt die Drogenbeauftragte
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Gerlinde Kaupa MdB:
Null Gramm - dieser Grenzwert für den Besitz von Cannabis bei
Minderjährigen ist im Jugendschutzgesetz verankert. Nach den
geltenden Jugendschutzbestimmungen ist der Besitz und Konsum von
Cannabis, wie auch Alkohol und Tabak der unter 18– bzw. 16-jährigen
grundsätzlich verboten. Rein juristisch gesehen sind minderjährige
Jugendliche ausreichend vor Drogenkonsum geschützt. Ganz massiv
mangelt es jedoch an der Anwendung und konsequenten Durchsetzung der
Gesetzgebung. Besorgniserregend, ja gerade erschreckend ist die laxe
Haltung und komplette Unwissenheit vieler Erwachsener gegenüber den
Jugendschutzbestimmungen. Die erwachsene Gesellschaft muss wieder
stärker ihrer Verantwortung nachkommen, und nicht einfach aus
verfehlter Toleranz wegschauen wenn sich Minderjährige „zudröhnen“.
Ein Bewusstsein von „Null Toleranz“ bei und für unsere Jugendlichen
halte ich für wesentlich wichtiger und sinnvoller als eine
flächendeckende „Null-Toleranz-Regelung“. Mir geht es nicht darum,
den Eigenkonsum innerhalb der Grenzwerte auf die Stufe einer
kriminellen Handlung zu heben. Viel wichtiger erscheint es mir,
umfangreiche und langfristige Präventionsmaßnahmen anzubieten und in
der Gesellschaft zu kommunizieren. Darüber hinaus müssen wir endlich
bundeseinheitliche Grenzwerte auf niedrigstem Niveau definieren. Die
Tatsache, dass man in Schleswig Holstein 30 Gramm Cannabis straffrei
besitzen darf, in Baden-Württemberg hingegen 3 Gramm, führt zur
Verunsicherung und Verharmlosung der nach dem
Bundesbetäubungsmittelgesetz nach wie vor illegalen Droge.
Des Weiteren führt die enorme Diskrepanz zwischen Drogenaufgriffen
und Strafverfolgung zu einer Abstumpfung des Rechtsbewusstseins aller
Bürger und Bürgerinnen. In 2003 kam es offiziell zu rund 100.000
Drogenkonsumdelikten. Aber nur 10% der nach dem Gesetz als Straftäter
deklarierten Personen wurden auch tatsächlich bestraft. Da ist es
kein Wunder, wenn das Rechtsbewusstsein immer stärker abnimmt und
Grauzonen bei den Bürgern zu scheinbar legalen Rechtszonen werden.
Nach dem Motto „alles ist erlaubt, man darf sich nur nicht erwischen
lassen“.
Wir müssen Prävention stärker in den Mittelpunkt rücken. Es ist
arlamierend, wenn 78% der Jugendlichen der Meinung sind, der Konsum
von Cannabis sei unproblematisch. Der Unkenntnis über Risiken und
langfristige Schäden muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Ähnliche
Programme wie das europaweite Nichtraucherprogramm an Schulen „Be
smart – don’t start“ sollte auch für die Cannabisprävention
frühzeitig eingeführt werden. Bereits im Alter von 12 Jahren kommen
laut der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für
Gesundheit Jugendliche in Kontakt mit Marihuana oder Cannabis. Auch
wenn das erste Angebot nicht gleich zum Drogenkonsum führt, ist ein
Wissen um die gesundheitsschädigenden Folgen zu diesem frühen
Zeitpunkt von entscheidender Bedeutung. Daher sollte bereits ab der
fünften Klasse mit aufklärenden Maßnahmen hinsichtlich der Risiken
von Cannabis, die von einem eingeschränkten Lernverhalten bis zu
bleibenden psychischen Schäden reichen, begonnen werden. Nicht
unterschätzt werden sollte der häufig als harmlos dargestellte
„Probierkonsum“ Nach neueren Forschungsergebnissen von 2004 baut sich
Cannabis wesentlich langsamer ab als zunächst vermutet. Die
vollständige Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit nach dem
Drogenkonsum ist erst nach einer Woche wieder hergestellt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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