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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gröhe: Leisetreterei schwächt Menschenrechtsstandards

Berlin (ots)

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.
Dezember erklärt Hermann Gröhe MdB, Sprecher für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Fraktion:
Das Jahr 2004 war ein Jahr mit wenig Licht und viel Schatten für
die Menschenrechte. Auf der Tagung der Menschenrechtskommission der
Vereinten Nationen wurden Staaten, in denen Menschenrechte massiv
verletzt werden, wie China, Simbabwe oder der Sudan, nur
unterschwellig kritisiert, Resolutionen zur Lage in diesen Ländern
wurden nicht verabschiedet. Der Sudan wurde sogar noch damit
"belohnt", dass er in das wichtigste internationale
Menschenrechtsgremium, die VN-Menschenrechtskommission, gewählt
wurde. Auch Russland setzte alles daran, um zu vermeiden, dass der
Krieg in Tschetschenien erwähnt wurde – und hatte damit auch Erfolg.
Der 10. Jahrestag des Völkermords in Ruanda im Frühjahr 2004, der
15. Jahrestag der gewaltsamen Niederschlagung der chinesischen
Demokratiebewegung auf dem Platz des Himmlischen Friedens am 4. Juni,
der 10. Jahrestag des Einmarsches russischer Truppen in
Tschetschenien am 11. Dezember, der bevorstehende 10. Jahrestag von
Srebrenica im Juli nächsten Jahres sind uns Mahnung, uns für die
Einhaltung der Menschenrechte in allen Staaten, für
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie weltweit einzusetzen. Und diese
furchtbaren Ereignisse sind uns Warnung: Unter Bürgerkriegen,
Gräueltaten, Not, Hunger und Vertreibung haben weltweit Millionen
Menschen zu leiden. Politische und wirtschaftliche Instabilität eines
Landes können ganze Regionen gefährden und ins Chaos stürzen.
Es ist daher nicht nur falsch, sondern auch ein Verrat an den
Menschen, die sich für die Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen,
wenn sich die Bundesregierung gegenüber Staaten wie China oder
Russland in Leisetreterei übt, der Bundeskanzler wider besseres
Wissen und gegen einen Bundestagsbeschluss für die Aufhebung des EU-
Waffenembargos gegenüber China eintritt sowie die Präsidentenwahlen
in Tschetschenien für rechtens erklärt, obwohl internationale
Beobachter von einer Wahlfarce sprechen.
Dass der Kanzler auf diese Art und Weise gegen seinen eigenen
Koalitionsvertrag handelt, ist für die Koalitionsfraktionen blamabel
genug. Schlimmer ist jedoch, dass er damit auch die ethischen
Grundsätze der westlichen Staaten untergräbt und das
Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen auszuhöhlen hilft. Es ist
Aufgabe der Koalitionsfraktionen, den Bundeskanzler daran zu
erinnern, dass national wie international Einvernehmen darin besteht,
dass das Anprangern von Menschenrechtsverletzungen keine
Einmischungen in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sind.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Internationalen
Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellen dies klar.
Die Beteiligung der Bundesregierung bei der Reform der Vereinten
Nationen auf die Frage der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat zu
reduzieren, ist zu wenig. Die Bundesregierung muss sich vielmehr auch
um die Reform der VN-Menschenrechtskommission bemühen, um dem
wichtigsten Menschenrechtsgremium wieder Glaubwürdigkeit und
Unabhängigkeit zu verleihen. Aber zwischen Anspruch und Wirklichkeit
der deutschen Menschenrechtspolitik klafft eine Lücke – und sie wird
größer statt kleiner!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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