Gröhe: Leisetreterei schwächt Menschenrechtsstandards
Berlin (ots)
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember erklärt Hermann Gröhe MdB, Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Fraktion:
Das Jahr 2004 war ein Jahr mit wenig Licht und viel Schatten für die Menschenrechte. Auf der Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen wurden Staaten, in denen Menschenrechte massiv verletzt werden, wie China, Simbabwe oder der Sudan, nur unterschwellig kritisiert, Resolutionen zur Lage in diesen Ländern wurden nicht verabschiedet. Der Sudan wurde sogar noch damit "belohnt", dass er in das wichtigste internationale Menschenrechtsgremium, die VN-Menschenrechtskommission, gewählt wurde. Auch Russland setzte alles daran, um zu vermeiden, dass der Krieg in Tschetschenien erwähnt wurde und hatte damit auch Erfolg.
Der 10. Jahrestag des Völkermords in Ruanda im Frühjahr 2004, der 15. Jahrestag der gewaltsamen Niederschlagung der chinesischen Demokratiebewegung auf dem Platz des Himmlischen Friedens am 4. Juni, der 10. Jahrestag des Einmarsches russischer Truppen in Tschetschenien am 11. Dezember, der bevorstehende 10. Jahrestag von Srebrenica im Juli nächsten Jahres sind uns Mahnung, uns für die Einhaltung der Menschenrechte in allen Staaten, für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie weltweit einzusetzen. Und diese furchtbaren Ereignisse sind uns Warnung: Unter Bürgerkriegen, Gräueltaten, Not, Hunger und Vertreibung haben weltweit Millionen Menschen zu leiden. Politische und wirtschaftliche Instabilität eines Landes können ganze Regionen gefährden und ins Chaos stürzen.
Es ist daher nicht nur falsch, sondern auch ein Verrat an den Menschen, die sich für die Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen, wenn sich die Bundesregierung gegenüber Staaten wie China oder Russland in Leisetreterei übt, der Bundeskanzler wider besseres Wissen und gegen einen Bundestagsbeschluss für die Aufhebung des EU- Waffenembargos gegenüber China eintritt sowie die Präsidentenwahlen in Tschetschenien für rechtens erklärt, obwohl internationale Beobachter von einer Wahlfarce sprechen.
Dass der Kanzler auf diese Art und Weise gegen seinen eigenen Koalitionsvertrag handelt, ist für die Koalitionsfraktionen blamabel genug. Schlimmer ist jedoch, dass er damit auch die ethischen Grundsätze der westlichen Staaten untergräbt und das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen auszuhöhlen hilft. Es ist Aufgabe der Koalitionsfraktionen, den Bundeskanzler daran zu erinnern, dass national wie international Einvernehmen darin besteht, dass das Anprangern von Menschenrechtsverletzungen keine Einmischungen in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sind. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellen dies klar.
Die Beteiligung der Bundesregierung bei der Reform der Vereinten Nationen auf die Frage der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat zu reduzieren, ist zu wenig. Die Bundesregierung muss sich vielmehr auch um die Reform der VN-Menschenrechtskommission bemühen, um dem wichtigsten Menschenrechtsgremium wieder Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit zu verleihen. Aber zwischen Anspruch und Wirklichkeit der deutschen Menschenrechtspolitik klafft eine Lücke und sie wird größer statt kleiner!
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