Pofalla: Unionsfraktion obsiegt Bundestag muss erneut über Vermittlungsausschuss entscheiden
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Organklage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Besetzung der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses für verfassungswidrig erklärt und den Bundestag zu einer proportionalitätsgerechteren Sitzverteilung verpflichtet. Die rot/grüne Bundestagsmehrheit hat damit eine empfindliche und schwerwiegende Niederlage hinnehmen müssen.
Das Gericht hebt den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit im Parlament und in den Ausschüssen hervor, lehnt aber die Einführung eines Korrekturfaktors auf Dauer ab. Nach allen drei anerkannten herkömmlichen Proportionalverfahren ergibt sich eine Besetzung der Bundestagsbank von 7 (SPD): 7 (CDU/CSU): 1 (Bündnis 90/Die Grünen): 1 (FDP). Die Koalition hatte jedoch eine Besetzung 8:6:1:1 durchgepeitscht. Die Union hätte als letztendliche Konsequenz des Urteils zusammen mit der FDP nun eine Mehrheit von 17:15 Sitzen im Vermittlungsausschuss.
Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht den Missbrauch und die Willkür der Koalitionsmehrheit gegenüber der CDU/CSU- Bundestagsfraktion gestoppt hat.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat nicht nur Bedeutung für den Vermittlungsausschuss, sondern auch für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen in der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (sog. Förderalismuskommission).
Im Ergebnis hat sich die Haltung der Unionsfraktion als richtig herausgestellt, zunächst in beiden Gremien konstruktiv zu arbeiten, aber parallel dazu auf rechtlichem Wege eine verfassungskonforme Zusammensetzung durchzusetzen.
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