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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Pofalla: Unionsfraktion obsiegt – Bundestag muss erneut über Vermittlungsausschuss entscheiden

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
die Organklage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Besetzung der
Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss erklärt der Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Besetzung der Bundestagsbank
des Vermittlungsausschusses für verfassungswidrig erklärt und den
Bundestag zu einer proportionalitätsgerechteren Sitzverteilung
verpflichtet. Die rot/grüne Bundestagsmehrheit hat damit eine
empfindliche und schwerwiegende Niederlage hinnehmen müssen.
Das Gericht hebt den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit im
Parlament und in den Ausschüssen hervor, lehnt aber die Einführung
eines „Korrekturfaktors“ auf Dauer ab. Nach allen drei anerkannten
herkömmlichen Proportionalverfahren ergibt sich eine Besetzung der
Bundestagsbank von 7 (SPD): 7 (CDU/CSU): 1 (Bündnis 90/Die Grünen): 1
(FDP). Die Koalition hatte jedoch eine Besetzung 8:6:1:1
durchgepeitscht. Die Union hätte als letztendliche Konsequenz des
Urteils zusammen mit der FDP nun eine Mehrheit von 17:15 Sitzen im
Vermittlungsausschuss.
Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht den Missbrauch und
die Willkür der Koalitionsmehrheit gegenüber der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion gestoppt hat.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat nicht nur Bedeutung
für den Vermittlungsausschuss, sondern auch für die Berechnung der
Stellenanteile der Fraktionen in der gemeinsamen Kommission von
Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen
Ordnung (sog. Förderalismuskommission).
Im Ergebnis hat sich die Haltung der Unionsfraktion als richtig
herausgestellt, zunächst in beiden Gremien konstruktiv zu arbeiten,
aber parallel dazu auf rechtlichem Wege eine verfassungskonforme
Zusammensetzung durchzusetzen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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