Brähmig: Bundesregierung ignoriert steuerliche Benachteiligung des deutschen Gastgewerbes innerhalb der EU
Berlin (ots)
Zum Bericht der Bundesregierung über die Mehrwertsteuersätze für Hotellerie und Gastronomie innerhalb der EU im Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
In der erweiterten EU gibt es mittlerweile 21 Länder, in denen Beherbergungsbetrieben - fast ausschließlich durch ermäßigte Steuersätze - ein oft deutlich niedrigerer Mehrwertsteuersatz als in Deutschland gewährt wird. Dazu zählen alle EU-Nachbarländer außer Dänemark sowie auch die Schweiz. Trotzdem erkennt die Bundesregierung darin erstaunlicherweise keinerlei Wettbewerbsnachteile für die deutsche Tourismuswirtschaft. So sei das gerade bei Deutschen sehr beliebte Reiseland Dänemark ein typisches Beispiel dafür, dass die Attraktivität des Standortes und die Angebotsqualität wichtiger ist als die Höhe des Mehrwertsteuersatzes.
Im Preiswettbewerb innerhalb der EU können aber Konkurrenzanbieter im Ausland häufig bereits von niedrigeren Lohn-, Lohnneben- und Energiekosten profitieren. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze verschärfen diese Wettbewerbsvorteile erheblich. Deutsche Reiseziele stehen auch durch immer mehr Verbindungen von so genannten Billigfluglinien in unmittelbarer Konkurrenz zu fast allen europäischen Zielgebieten. Länder mit ermäßigten Steuersätzen wissen um die Wettbewerbsvorteile und verteidigen diese vehement. Frankreich will sogar über eine EU- Initiative die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für Gaststättenumsätze erreichen, was die rot-grüne Bundesregierung speziell für Frankreich erlauben, den deutschen Gastwirten aber verwehren will.
Das Beispiel Dänemark taugt nur begrenzt als Gegenargument, da dort traditionell viele deutsche Urlauber Ferienhäuser statt Hotels buchen und so die direkte Vergleichbarkeit der Hotelpreise weniger ins Gewicht fällt. Die konkreten Vorteile ermäßigter Sätze lassen sich dagegen in der Schweiz beobachten, deren Bundesregierung die Einführung eines solchen Sondersatzes für Beherbergungsbetriebe im Jahre 1996 eindeutig als Erfolg bezeichnet. Er hat dort zu einer besseren preislichen Wettbewerbsfähigkeit beigetragen, womit der Rückgang bei den Gästeübernachtungen gestoppt werden konnte und die Übernachtungen ausländischer Gäste von 1996 bis zum Einbruch im Herbst 2001 wieder kontinuierlich anstiegen.
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