Austermann, Pinkwart, Altmaier, Funke: Marsch in die Verschuldung muss gestoppt werden
Berlin (ots)
Zur Normenkontrollklage gegen das Haushaltsgesetz 2004 erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagesfraktion, Dietrich Austermann (MdB), der haushaltspolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion, Andreas Pinkwart (MdB), der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier (MdB) sowie der rechtspolitische Sprecher und Justiziar der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Funke (MdB):
Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben heute in Karlsruhe Normenkontrollklage gegen den Bundeshaushalt 2004 erhoben. Nach Auffassung der Kläger verstößt das Haushaltsgesetz 2004 gegen das Ausgleichsgebot des Art. 110 GG, aus dem sich die Prinzipien von Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit und Vollständigkeit ergeben. Ebenso liegt ein Verstoß gegen die Begrenzung der Kreditaufnahme gemäß Art. 115 GG als auch gegen das Demokratiegebot gemäß Art. 20 GG vor.
Gegen das Ausgleichsgebot des Art. 110 GG verstößt u.a. insbesondere die Veranschlagung des Bundesbankgewinns mit 3,5 Mrd. , obwohl Mitglieder des Bundesbank-Direktoriums bereits Mitte Dezember 2003 öffentlich darauf hingewiesen haben, dass der Bundesbankgewinn deutlich unter diesem etatisierten Betrag liegen werde; letztendlich wies die Bundesbank einen Gewinn von nur 248 Mio. aus. Der Ansatz von 3,5 Mrd. , den der Deutsche Bundestag bei Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates am 13. Februar 2004 noch einmal bestätigt hat, täuscht also einen Ausgleich vor, der durch den Bundesbankgewinn nicht erbracht werden kann.
Entsprechendes gilt für die intransparente und der Rechtslage des Jahres 2004 nicht entsprechende Veranschlagung der Arbeitsmarktausgaben. Bereits Mitte Dezember 2003 stand fest, dass Hartz IV nicht wie im Haushalt 2004 veranschlagt zum 1. Juli 2004 in Kraft treten würde, sondern erst zum 1. Januar 2005. Hier wird mit Blick auf die insgesamt rund 6 Mrd. umfassenden Positionen Aussteuerungsbetrag der Bundesanstalt für Arbeit (3,1 Mrd. ) sowie die in den Umsatzsteuereinnahmen des Bundes enthaltenen Mehreinnahmen von rund 2,7 Mrd. eine tatsächlich ebenfalls nicht gegebene Ausgleichsfunktion vorgetäuscht.
Gegen die Begrenzung der Kreditaufnahme gemäß Art. 115 GG verstößt das Haushaltsgesetz 2004 zunächst einmal deshalb, weil die Nettokreditaufnahme die Summe der Investitionen entgegen Art. 115 GG deutlich übersteigt. Zur Begründung dieser Überschreitung hat sich die Bundesregierung lediglich formelhaft auf eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts berufen, diese Störung im Einzelnen aber ebenso wenig wie die Geeignetheit der erhöhten Kreditaufnahme zur Beseitigung dieser Störung dargelegt. Wie maßlos schlampig die Bundesregierung in dieser Frage arbeitet, zeigt ein Detail: In der Begründung des Nachtragshaushaltes 2004 wird von Mehrausgaben gesprochen, die der Beseitigung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dienen sollen Mehrausgaben (gegenüber dem ursprünglichen Haushalt) gibt es im Nachtragshaushalt 2004 nicht!
Union und FDP sind der Auffassung, dass die seit drei Jahren massiv zunehmende Verschuldung des Bundes nicht länger hingenommen werden kann. Aus Gründen der Globalisierung und des internationalen Standortwettbewerbs scheiden zum Haushaltsausgleich Steuererhö- hungen oder Beitragserhöhungen in den Sozialversicherungen aus; stattdessen muss der Bund bei seinen Ausgaben, insbesondere bei den konsumtiven Ausgaben massiv sparen.
Wenn die verantwortliche Politik in Deutschland nicht umgehend das Ruder herumwirft und zu durchgreifenden Sparmaßnahmen kommt, dann droht für das Jahr 2050 bei nicht sonderlich negativen Annahmen zur weiteren Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung eine Erhöhung der gesamtstaatlichen jährlichen Verschuldung von gegenwärtig 80 Mrd. auf rund 300 Mrd. bezogen auf das heutige Bruttoinlandsprodukt! So weist es eine im Auftrag des Bundesfinanzministers erstellte, bislang unveröffentlichte Ifo-Studie aus. Für künftige Generationen werden aufgrund der Schuldenexplosion Entscheidungsspielräume reduziert und praktisch auf Null gesetzt. Dies verletzt auch das Demokratiegebot des Art. 20 GG.
Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell