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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krogmann/Heinen: Keine Überregulierung auf TK-Märkten

Berlin (ots)

Zu den TKV- und TNV-Entwürfen der Bundesregierung
erklären die Internet-Beauftragte, Dr. Martina Krogmann MdB, und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula
Heinen MdB:
Die Entwürfe der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung und
der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung beweisen wieder einmal
eindrucksvoll die Realitätsferne und Innovationsfeindlichkeit der
rot-grünen Bundesregierung. Eine krude Regelungsideologie erschwert
bewährte und verhindert innovative Geschäftsmodelle auf einem der
zukunftsträchtigsten und wachstumsstärksten Märkte überhaupt.
Bundeswirtschaftsminister Clement hat seine Verantwortung für eine
wirtschaftlich eminent bedeutsame und extrem innovative Branche unter
dem Vorwand des Verbraucherschutzes auf dem Koalitionsaltar den
Regelungsfanatikern aus dem Hause Künast geopfert, ohne dabei die
Situation der Kunden verbessert zu haben.
Grundsätzlich muss gelten: Diejenigen Anbieter von TK-
Dienstleistungen, die den Verbraucher abzocken wollen, müssen
bekämpft werden. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche dürfen
aber nicht dazu führen, dass der gesamte TK-Dienstleistungsmarkt
durch überzogene Regelungen blockiert wird.
In den Entwürfen der Verordnungen finden sich
Verfahrensvorschriften für die Erbringung von
Telefonmehrwertdiensten, die für die Wirtschaft faktisch nicht
praktikabel sind, dem Verbraucher aber keine signifikanten Vorteile
bieten, sondern auch für ihn die Handhabung erschweren. Abzulehnen
sind auch die Versuche der Bundesregierung für den TK-Bereich ein
spezielles, vorgeblich besonders konsumentenfreundliches
Verbraucherschutzrecht einzuführen: Der Abonnent einer Zeitung darf
erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen, der Abonnent eines
Nachrichtendienstes dagegen soll nach den Vorstellungen der
Bundesregierung sogar während der Mindestlaufzeit jederzeit kündigen
dürfen.
Einzelverbindungsnachweise sollen in Zukunft nicht nur
Telefongespräche, sondern auch online-Verbindungen und SMS umfassen.
Auch hier geht Ideologie vor Verbrauchernutzen: Der Konsument darf
sich dann durch lange Rechnungen mit einem ebenso ausführlichen wie
überflüssigen Überblick über seinen SMS-Verkehr quälen. Rot-Grün
erfindet hier ein Problem des Verbrauchers, um der Regelungswut
frönen zu können.
Völlig weltfremd ist auch die Idee, dass bei SMS-Abos die Anbieter
in einer Bestätigungs-SMS nicht nur den Preis und eine
Kündigungsmöglichkeit, sondern auch noch seine ladungsfähige
Anschrift und die wesentlichen Inhalte des Abonnement-Vertrags nennen
müssen soll – und dies bei 160 Zeichen pro SMS!
Gerade im Hinblick auf die Milliarden-Investitionen im
UMTS-Bereich müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen adäquate
Innovationen ermöglichen und Spielraum für neue Geschäftsmodelle
schaffen. Der Verbraucher darf dabei weder vergessen noch bevormundet
werden.
Wir fordern daher u.a.:
•	eine Verpflichtung der Mobilfunkanbieter, bei Postpaid-
Verträgen Tarife mit einem monatlichen Preislimit anzubieten
•	eine möglichst große Preisklarheit und -wahrheit bei
Telefonmehrwertdiensten
•	Anbietertransparenz und Hinweis auf Kündigungsmöglichkeiten
bei Telefonmehrwertdiensten
•	die Möglichkeit, bestimmte Rufnummerngassen einmal kostenlos
sperren zu lassen
•	kein Sonder-Verbraucherrecht für den TK-Bereich
•	keine Überregulierung im vermeintlichen Interesse des
Verbrauchers
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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