Krogmann/Heinen: Keine Überregulierung auf TK-Märkten
Berlin (ots)
Zu den TKV- und TNV-Entwürfen der Bundesregierung erklären die Internet-Beauftragte, Dr. Martina Krogmann MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Die Entwürfe der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung und der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung beweisen wieder einmal eindrucksvoll die Realitätsferne und Innovationsfeindlichkeit der rot-grünen Bundesregierung. Eine krude Regelungsideologie erschwert bewährte und verhindert innovative Geschäftsmodelle auf einem der zukunftsträchtigsten und wachstumsstärksten Märkte überhaupt. Bundeswirtschaftsminister Clement hat seine Verantwortung für eine wirtschaftlich eminent bedeutsame und extrem innovative Branche unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes auf dem Koalitionsaltar den Regelungsfanatikern aus dem Hause Künast geopfert, ohne dabei die Situation der Kunden verbessert zu haben.
Grundsätzlich muss gelten: Diejenigen Anbieter von TK- Dienstleistungen, die den Verbraucher abzocken wollen, müssen bekämpft werden. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche dürfen aber nicht dazu führen, dass der gesamte TK-Dienstleistungsmarkt durch überzogene Regelungen blockiert wird.
In den Entwürfen der Verordnungen finden sich Verfahrensvorschriften für die Erbringung von Telefonmehrwertdiensten, die für die Wirtschaft faktisch nicht praktikabel sind, dem Verbraucher aber keine signifikanten Vorteile bieten, sondern auch für ihn die Handhabung erschweren. Abzulehnen sind auch die Versuche der Bundesregierung für den TK-Bereich ein spezielles, vorgeblich besonders konsumentenfreundliches Verbraucherschutzrecht einzuführen: Der Abonnent einer Zeitung darf erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen, der Abonnent eines Nachrichtendienstes dagegen soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung sogar während der Mindestlaufzeit jederzeit kündigen dürfen.
Einzelverbindungsnachweise sollen in Zukunft nicht nur Telefongespräche, sondern auch online-Verbindungen und SMS umfassen. Auch hier geht Ideologie vor Verbrauchernutzen: Der Konsument darf sich dann durch lange Rechnungen mit einem ebenso ausführlichen wie überflüssigen Überblick über seinen SMS-Verkehr quälen. Rot-Grün erfindet hier ein Problem des Verbrauchers, um der Regelungswut frönen zu können.
Völlig weltfremd ist auch die Idee, dass bei SMS-Abos die Anbieter in einer Bestätigungs-SMS nicht nur den Preis und eine Kündigungsmöglichkeit, sondern auch noch seine ladungsfähige Anschrift und die wesentlichen Inhalte des Abonnement-Vertrags nennen müssen soll und dies bei 160 Zeichen pro SMS!
Gerade im Hinblick auf die Milliarden-Investitionen im UMTS-Bereich müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen adäquate Innovationen ermöglichen und Spielraum für neue Geschäftsmodelle schaffen. Der Verbraucher darf dabei weder vergessen noch bevormundet werden.
Wir fordern daher u.a.:
eine Verpflichtung der Mobilfunkanbieter, bei Postpaid- Verträgen Tarife mit einem monatlichen Preislimit anzubieten
eine möglichst große Preisklarheit und -wahrheit bei Telefonmehrwertdiensten
Anbietertransparenz und Hinweis auf Kündigungsmöglichkeiten bei Telefonmehrwertdiensten
die Möglichkeit, bestimmte Rufnummerngassen einmal kostenlos sperren zu lassen
kein Sonder-Verbraucherrecht für den TK-Bereich
keine Überregulierung im vermeintlichen Interesse des Verbrauchers
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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