Bosbach/Koschyk/Grindel: Bei erneuter Vermittlung zum Aufenthaltsgesetz sollte Rot-Grün Vernunft walten lassen
Berlin (ots)
Zur beabsichtigten erneuten Anrufung des Vermittlungsausschusses beim 1. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz durch die Bundesregierung erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach MdB, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel, MdB:
Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung in Sachen Aufenthaltsgesetz erneut den Vermittlungsausschuss anrufen will, um doch noch zu einem Vermittlungsergebnis zu kommen. Wir nehmen dies als Zeichen, dass Rot-Grün zur Vernunft kommen und von seinen unakzeptablen Nachforderungen beim kleinen Asyl Abstand nehmen will. Während bei den anderen Fragen bereits beim ersten Versuch eine Einigung möglich gewesen wäre, legte die Koalition offenbar auf den einen Punkt so entscheidenden Wert, dass sie das Scheitern des gesamten Gesetzes in Kauf genommen hat. Rot-Grün muss wissen, dass für die Union auch beim zweiten Vermittlungsversuch dieser Punkt nicht verhandelbar sein würde. Mit uns wird es in diesem Punkt auch keine Umgehungsversuche oder gruppenbezogene Ausnahmereglungen (z.B. für Iraker oder Afghanen) geben, die in Wahrheit auf die Einführung einer grundsätzlichen Altfallregelung hinauslaufen. Die Union wird es insbesondere auch nicht zulassen, dass sicherheitsgefährdende Ausländer mittels der rot-grünen Regelung in einen Daueraufenthalt rutschen. Wir begrüßen auch die - wenn auch späte Einsicht -, dass das nach den Scheitern der ersten Vermittlung in dieser Woche in den Bundestag eingebrachte Gesetz mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist. Mit diesem Gesetz wollen Bündnis 90/Die Grünen den Versuch unternehmen, durch Verzicht auf diverse Verfahrensregelungen die Zustimmungsfreiheit des Gesetzes sicherzustellen. Verschiedene Anliegen der Union, denen Rot-Grün bereits zugestimmt hatte, sind darin nicht mehr berücksichtigt. Unverändert geblieben ist insbesondere die Regelung, nach der Inhaber des Kleinen Asyls im Ergebnis bereits nach drei Jahren Aufenthaltsbefugnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten sollen. Die Union lehnt diesen Gesetzentwurf daher vehement ab.
Wir sind auf das Angebot von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gespannt.
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