Austermann: Keine verfassungswidrige Öffentlichkeitsarbeit!
Berlin (ots)
Anlässlich der ab dem 1. Januar 2005 vorgeschriebenen vorläufigen Haushaltsführung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Dass Rot-Grün mit vollen Händen Steuergeld für Propagandazwecke ausgibt, ist bekannt. Jetzt läuft die Regierung jedoch Gefahr, wieder einmal eine verfassungswidrige Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Da der Haushalt 2005 durch Einspruch des Bundesrates nicht wirksam werden konnte, ist die Bundesregierung nur zu Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung berechtigt. Dies bedeutet: Ab dem 1. Januar 2005 darf sie nur solche Ausgaben tätigen, die der Erfüllung gesetzlicher Leistungen oder rechtlicher Verpflichtungen dienen. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit gehören eindeutig nicht dazu. Für großflächige Anzeigen und Werbeplakate zum Jahreswechsel, etwa zur Bejubelung der 3. Stufe der Steuerreform, darf sie solange der Haushalt 2005 noch nicht in Kraft ist keinen müden Euro ausgeben.
Die Realität ist jedoch eine andere. Nicht nur dass Rot-Grün allein in diesem Jahr bereits 250 Mio. für Öffentlichkeitsarbeit verplempert hat - dabei wurden offiziell im Etat nur knapp 100 Mio. ausgewiesen. Zum Jahresende läuft die rot-grüne Werbemaschine auf vollen Touren. Es gilt das Motto: Je schlechter die Regierung, je größer die Propaganda. Sei es für die 3. Stufe der Steuerreform, sei es für Hartz IV, mit großflächigen Anzeigen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Segnungen ihrer Politik auch in den Köpfen der Bürger und Wähler in Schleswig-Holstein und Hamburg ankommen. Dabei riskiert sie, wie schon in vielen Fällen zuvor, verfassungswidrig zu handeln. Rot-Grün betreibt eine Politik des fortgesetzten Verfassungsbruchs!
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