Austermann: Beim Haushalt 2005 droht doppelter Verfassungsbruch
Berlin (ots)
Anlässlich des sich abzeichnenden Ausfalls des Bundesbankgewinns erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestags- fraktion, Dietrich Austermann MdB:
Die für 2005 geplanten Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn in Höhe von 2 Milliarden Euro entpuppen sich als reines Wunschdenken des Bundesfinanzministers. Nur wenige Wochen nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2005 im Deutschen Bundestag wird offenbar, dass die rot-grüne Regierung nach 2002, 2003 und 2004 auch 2005 einen verfassungswidrigen Haushalt zum Gesetz machen will. Es droht sogar ein Verfassungsbruch in doppelter Hinsicht: Der sichere Einnahmeausfall hat nicht nur die erneute verfassungswidrige Überschreitung der Investitionsausgaben durch die erhöhte Neuverschuldung zur Folge (Art. 115 GG). Gleichzeitig droht ein weiterer Verfassungsverstoß, sollte die Regierung keine entsprechende Korrektur der Einnahmeansätze vornehmen.
Der sich abzeichnende Einnahmeausfall beim Bundesbankgewinn ist keine Lappalie, über die die Bundesregierung einfach so hinweggehen kann. Zudem sind weitere Milliardenrisiken im Haushalt 2005 bereits erkennbar.
Da der Haushalt 2005 aufgrund der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat noch nicht in Kraft getreten ist, ist die Bundesregierung nach den verfassungsrechtlich verankerten Prinzipien der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gehalten, eine entsprechende Anpassung der Einnahmen vorzunehmen. Tut sie dies nicht, dann begeht sie denselben Verstoß wie bereits im Haushalt 2004, bei dem sie es ebenso versäumt hat, den offensichtlich deutlich niedrigeren Bundesbankgewinn (der damals mit 3,5 Milliarden Euro veranschlagt war) nach unten zu korrigieren, obwohl durch ein ebenfalls laufendes Vermittlungsverfahren die Möglichkeit zu einer Korrektur des Haushaltsansatzes gegeben gewesen wäre.
Die Bundesregierung darf nicht erneut derart eklatant gegen die Grundsätze des Haushaltsrechts verstoßen, sondern sollte den Bundeshaushalt 2005 grundlegend überarbeiten, wie dies auch der Bundesrat mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert hat.
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