Kaupa: Warnsignal und satte Knöllchen beim Verkauf von Spirituosen an Minderjährige
Berlin (ots)
Zum unverminderten Anstieg des Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Gerlinde Kaupa MdB:
Der Trend zu vermehrtem Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen ist ungebremst. Alkoholräusche und Trunkenheit dürfen daher nicht bagatellisiert und als harmlose Jugendsünde abgetan werden. Komasaufen darf nicht Partyalltag werden!
Erst im Sommer will die Bundesregierung überprüfen, ob die Einführung der Sondersteuer auf Alkopops Erfolg gebracht haben wird und die Konsumzahlen der alkoholischen Mischgetränke gesunken sein werden. Doch die Sondersteuer als alleiniges Mittel, die Kinder und Jugendlichen vom Alkoholtrinken abzuhalten, ist bei weitem nicht ausreichend.
Nach wie vor ist es für Minderjährige nahezu ein Kinderspiel, alkoholische Getränke käuflich zu erwerben. Der Einzelhandel kommt seiner Selbstverpflichtung nur schwerlich nach, das Verkaufspersonal zu schulen und auf seine gesellschaftliche Verantwortung hinzuweisen. Meist wird die Ware gescannt ohne sich die Kunden anzusehen und ohne sich beim Verkauf von Alkohol des Alters des Käufers zu vergewissern. Hilfreich sind hier die bereits in der Schweiz erfolgreich erprobten im Kassensystem eingebauten elektronischen Kontrollhinweise über die Strichcodes, wenn ein alkoholisches Getränk gescannt wird. Ein Piepton fordert das Verkaufspersonal auf, bei der jugendlichen Kundschaft einen Ausweis zu verlangen. So können auch in der Hektik an der Kasse die Kontrolle und die Verantwortung nicht zu kurz kommen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Auch in Deutschland müssen Industrie und Handel endlich ihrer Verantwortung gerecht werden!
Ebenso gefordert in ihrer Verantwortung sind die Kommunen. So sollten Kontrollen bei Lebensmittelläden, Kiosken und Tankstellen in Zukunft zur Tagesordnung gehören wie das Aufschreiben von Falschparkzetteln. Mit satten Knöllchen und Bußgeldbescheiden, die beim Verkauf von Spirituosen an Minderjährige bis zu 50.000 Euro betragen können, kann die strikte Umsetzung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes untermauert werden. Nur wenn alle gesellschaftlichen Kräfte ihrer Pflicht nachkommen und dem Jugendschutzgesetz zur konsequenten Wahrnehmung verhelfen, kann der Krake Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen wirkungsvoll begegnet werden.
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