Koschyk: Probleme mit dem Islam nicht ausblenden
Berlin (ots)
Zu den Äußerungen von Vertretern muslimischer Verbände, insbesondere des Islamrates, im Vorfeld eines Treffens mit dem EKD-Vorsitzenden Bischof Huber und den heutigen Äußerungen des Generalsekretärs der Milli Görus in der FAZ erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Ein Dialog mit muslimischen Verbänden darf Problemen nicht ausweichen und auch Naivität ist nicht erlaubt. Diese Vorgabe von Kardinal Lehmann und Bischof Huber für einen Dialog der Kirchen mit dem Islam ist richtig und gilt auch für einen Dialog der Politik mit muslimischen Verbänden.
Natürlich gibt es für einen solchen Dialog Bedingungen. Es gibt einen Kanon von Überzeugungen und Werten, die Deutschland als freiheitliches, demokratisches und rechtsstaatliches Gemeinwesen definieren, das auf dem christlichen Wertefundament beruht. Das beeinhaltet auch die volle Akzeptanz der Gleichberechtigung von Mann und Frau, das staatliche Gewaltmonopol und die Trennung von Staat und Kirche. Die deutsche Verfassung muss in ihrem umfassenden Bedeutungsgehalt auch von den in Deutschland lebenden Muslimen vollständig und uneingeschränkt akzeptiert werden. Die Entfaltungsmöglichkeiten, die der religiöse Pluralismus den Muslimen in unserem Land einräumt, enden dort, wo deren Wirken die Anforderungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht mehr erfüllt. Im Falle des einzelnen muslimischen Verbandes Islamrat, der sich im Rahmen des Dialoges derzeit exponiert und der von der vom Verfassungsschutz beobachteten Milli Görus beherrscht wird, könnte das konkret bedeuten, die Verbindungen zu Milli Görus zu beenden. Doch es ist Sache der Organisation und ihres Vorsitzenden, der bis 2002 Generalsekretär der Milli Görus war, selbst, diese Probleme zu erkennen und zu lösen.
Zudem besteht die Schwierigkeit, dass die Muslime keine zentralen Ansprechpartner gebildet haben, unvermindert fort. Keine Lösung hierfür sind die von Rot-Grün durch die Integrationsbeauftragte Beck und Innenminister Schily geforderten Rechtsänderungen mit Ziel der staatskirchenrechtliche Anerkennung des Islam und einer rechtlichen Gleichstellung des Islam mit den Christlichen Kirchen und der israelitischen Kultusgemeinde. Die Union lehnt das entschieden ab. Die Verleihung des Körperschaftsstatus nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5 Satz 2 WRV scheitert rechtlich an der religionsbedingten Schwierigkeit der Muslime, sich in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen der genannten Normen entsprechenden Weise zu organisieren. Eine Ermäßigung der Voraussetzungen für die Verleihung des Körperschaftsstatus unter Hinweis auf die große Anzahl der in Deutschland lebenden Muslime ist rechtlich nicht haltbar und sachlich verfehlt. Hingegen wären mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Fülle z.T. sehr bedeutender rechtlicher Vorteile verbunden. Zu nennen sind z. B. das Besteuerungsrecht mit Hilfe staatlicher Finanzämter (Art. 137 Abs. 6 WRV), umfangreiche Steuerprivilegien, der erweiterte Schutz eigener Betätigung (Zeugnisverweigerungsrechte, besondere staatliche Rücksichtnahmepflichten z. B. bei Errichtung und Betrieb kultischer und anderer religiösen Zwecken dienender Einrichtungen), Teilhaberechte im öffentlichen Leben (Rundfunkrecht, Jugendfürsorge), Dienstherrenfähigkeit und Disziplinargewalt sowie das Parochialrecht (Inanspruchnahme zuziehender Angehöriger der Religionsgemeinschaft als Mitglied).
Äußerungen des jetzigen Generalsekretärs der vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingeschätzten Milli Görus, wonach sich die Milli Görus von einer EU-Mitgliedschaft der Türkei Rückenwind erwarte und ihr ein EU-Beitritt der Türkei ein Herzensanliegen sei, sollten der Bundesregierung zur Mahnung gereichen und sie zum erneuten Überdenken ihrer bisherigen Beitrittspolitik veranlassen.
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