Schäuble/Bosbach: Luftsicherheitsgesetz nur auf sicherer verfassungsrechtlicher Grundlage
Berlin (ots)
Zur Kritik von Bundespräsident Köhler am Luftsicherheitsgesetz der Regierungskoalition erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Wolfgang Schäuble MdB, und Wolfgang Bosbach MdB:
Die Bedenken des Bundespräsidenten gegen das Luftsicherheitsgesetz bestätigen, was nahezu alle Verfassungsrechtler und die Union von Anfang an erklärt haben: Das Luftsicherheitsgesetz begegnet ohne eine Änderung des Grundgesetzes schweren verfassungsrechtlichen Bedenken. Gegen diese Rechtsauffassung und den Sachverstand des Verteidigungsministeriums haben Bundeskanzler Gerhard Schröder und Verfassungsminister Otto Schily aus Angst vor dem grünen Koalitionspartner auf die notwendige Verfassungsänderung verzichtet. Die Sicherheit der Menschen darf aber weder einem brüchigen Koalitionsfrieden noch verbohrter Ideologie untergeordnet werden. Wir brauchen klare Regelungen für Einsätze der Bundeswehr im Innern, wenn nur sie die Fähigkeiten hat, z.B. einen terroristischen Angriff abzuwehren, und die entsprechende Änderung unseres Grundgesetzes. Die Union wird daher in den nächsten Tagen über eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht entscheiden. Vor allem die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dürfen nicht in einer rechtlichen Grauzone handeln. Sie haben vielmehr ein Recht darauf, dass ihr Handeln verfassungsrechtlich abgesichert ist. Es ist fatal, dass kalkulierter Verfassungsbruch immer öfter zum Kennzeichen rot-grünen Regierungshandelns wird, wie schon die Brachialaktionen im Bundesrat zum Zuwanderungsgesetz und im Bundestag bei der Manipulation der Mehrheiten im Vermittlungsausschuss gezeigt haben.
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