Koschyk: DNA-Analyse muss Standardmaßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung werden
Berlin (ots)
Anlässlich des erfolgreichen Einsatzes der DNA-Analyse im Fall Moshammer erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Im Fall Moshammer führte die DNA-Spur binnen weniger Stunden zur Festnahme des mutmaßlichen Mörders des Münchner Modeschöpfers. Dies zeigt erneut die Bedeutung der DNA-Analyse als Ermittlungs- und Strafverfolgungsinstrument.
Ihre Effizienz kann aber noch deutlich gesteigert werden. Nach derzeitiger Rechtslage muss ein Richter zustimmen, ehe einem Verdächtigen oder Verurteilten gegen dessen Willen eine Speichelprobe entnommen wird und sogar ehe Tatortspuren molekulargenetisch untersucht werden dürfen. Wenn die Analysedaten in der DNA-Analysedatei beim Bundeskriminalamt gespeichert werden sollen, muss der Richter erneut zustimmen, falls er zu der Überzeugung gelangt, dass der Betreffende wieder straffällig wird. Dies beinhaltet einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der sachlich nicht gerechtfertigt ist. Die Entscheidung, ob Tatortspuren analysiert werden, muss deshalb Staatsanwaltschaft und Polizei überlassen werden. Darüber hinaus muss der einengende Straftatenkatalog, wonach die DNA-Analyse nur bei schweren Straftaten und Sexualdelikten angeordnet werden kann, aufgehoben werden.
Der genetische Fingerabdruck muss den herkömmlichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gleichgestellt werden. Datenschutzrechtliche Erwägungen gegen den umfassenden Einsatz der DNA-Analyse liegen neben der Sache, da nur die nicht kodierende DNA, die keinerlei genetische Informationen enthält, anonymisiert untersucht und gespeichert wird.
Der genetische Fingerabdruck muss wie der seit 100 Jahren bewährte Fingerabdruck gehandhabt werden. Sowohl aus spezial- als auch generalpräventiven Gründen und im Hinblick auf den der Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten ist die konsequente und umfassende Nutzung der technischen Möglichkeiten geboten.
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