Wöhrl: Antidiskriminierungsgesetz wird zum Bumerang
Berlin (ots)
Zur 1. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Deutschen Bundestag am 21. Januar 2005 erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Der rot-grüne Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU- Antidiskrimierungsrichtlinien schießt weit über das Ziel hinaus und wird zum Bumerang, der gerade diejenigen treffen wird, die geschützt werden sollen. Die übereifrige rot-grüne Umsetzung führt zu einer Regelungsorgie, die es potenziell benachteiligten Arbeitnehmern, etwa Frauen, Menschen mit Behinderung oder älteren Arbeitnehmern, noch schwerer macht, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Dieses Übermaß an Regelungen macht aus einem positiven Ansatz ein Knebelungswerkzeug, das Arbeitnehmern und Wirtschaft gleichermaßen schadet.
In einem weiteren Versuch, katholischer zu sein als der Papst, plant Rot-grün auch eine unnötige Ausweitung des Verbandsklagerechts, so dass über die Vorgaben aus Brüssel hinaus nun Betroffene ihre Schadensersatzansprüche an Verbände, dazu gehören auch Betriebsräte und Gewerkschaften, abtreten können.
Das alles hat zur Folge, dass nun bei Abschluss eines Vertrages fast sämtliche Ungleichbehandlungen als Diskriminierung gedeutet werden können. Das wird die Rechtsunsicherheit verschärfen und zu einer Klageflut wie in Amerika führen.
Die Regierung bürdet den Arbeitgebern außerdem zu viele Pflichten beim Schutz ihrer Beschäftigten vor Diskriminierung auf, da sie beispielsweise auch dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Beschäftigten nicht von Dritten, also Zulieferern, Abnehmern usw. diskriminiert werden. Zusätzlich werden sie gezwungen, bei einer Anschuldigung zu beweisen, dass eine Ungleichbehandlung aus rein sachlichen und nicht aus diskriminierenden Gründen stattgefunden hat.
Vor allem kleinere Betriebe unter zehn Beschäftigten werden unter den Regelungen zu leiden haben, da sie von nun an bei Kündigungen auf die vermeintlichen Diskriminierungen Rücksicht nehmen müssen. So werden die Dokumentationspflichten der Betriebe und auch der Kündigungsschutz durch die Hintertür ausgeweitet.
Ich fordere die Regierungskoalition auf, ihren Gesetzentwurf zu überarbeiten und eine maßvolle Umsetzung der europäischen Rechtsvorgaben vorzulegen, damit die Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zur Diskriminierungsrichtlinie wird.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell