Koschyk/Binninger: Verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten gegen das Luftsicherheitsgesetz angemessen Rechnung tragen
Berlin (ots)
Zur erneuten Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 35 und 87 a GG) in Sachen Luftsicherheit erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:
Durch die erneute Einbringung unseres Gesetzentwurfs wollen wir Rot- Grün den Weg eröffnen, den verfassungsrechtlichen Bedenken des Herrn Bundespräsidenten gegen das Luftsicherheitsgesetz in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren Rechnung tragen zu können. Auch beabsichtigen wir, die von Bundespräsident Köhler aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen im Rahmen einer Sachverständigenanhörung zu klären, damit ein verfassungskonformes Gesetz zustande kommt. Eine verfassungsgerichtliche Klärung ist aus unserer Sicht nur der zweitbeste Weg. Wir werden ihn aber nicht scheuen, wenn Rot-Grün sich im Gesetzgebungsverfahren erneut unkooperativ zeigt.
Die Auffassung des Bundespräsidenten bestätigt die Kritik der Union am Luftsicherheitsgesetz und deckt sich mit der Auffassung der Mehrheit der im vorausgegangenen Gesetzgebungsverfahren angehörten Sachverständigen. Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken, das Gesetz sei nicht durch Amtshilfe gedeckt und der verfassungsrechtlichen Hauptkritik an einer Ermächtigungsgrundlage für die Abwägung Leben gegen Leben weist das Gesetz erhebliche inhaltliche Mängel auf.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bietet erneut die Bereitschaft zu einer Lösung an, weil Rechtsunsicherheit in diesem zentralen Sicherheitsbereich einen Irrweg darstellt.
Die rot-grüne Koalition sollte sich der Suche nach einer verfassungsgemäßen Lösung des Einsatzes der Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren nicht erneut verschließen.
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