Mortler/Caesar/Klöckner: Bisherige Regelungen des Absatzfonds- und Holzabsatzfondsgesetzes haben sich bewährt
Berlin (ots)
Anlässlich der Überweisung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfonds- und des Holzabsatzfondsgesetzes der Bundesregierung an den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages erklären die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler MdB, sowie die zuständigen Berichterstatter, Cajus Caesar MdB, und Julia Klöckner MdB:
Die von der Bundesregierung eingebrachten Änderungen zum Absatzfonds- und Holzabsatzfondsgesetz sind ein weiteres Glied in der Kette der land- und forstwirtschaftsfeindlichen Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung. Das Vorhaben der Bundesregierung, die Zahl der Mitglieder im Verwaltungsrat des Absatzfonds von 23 auf 20 zu reduzieren, ändert erneut das Stimmenverhältnis zu Lasten der beitragszahlenden Seite und basiert auf rein ideologischen Gründen. Der Verweis der Bundesregierung auf Forderungen des Bundesrechnungshofes ist äußerst fadenscheinig. Es ist zu befürchten, dass das austrarierte Verhältnis von Beitragszahlern und sonstigen Mitgliedern nicht mehr gewährleistet ist und die Landwirte als Beitragszahler in den Gremien weiter an Mitspracherecht und Einflussmöglichkeiten verlieren. Bereits mit der letzten Änderung des Absatzfondsgesetzes wurde der Verwaltungsrat um zwei Mitglieder aufgestockt, die nicht unmittelbar der Land- und Ernährungswirtschaft und damit der beitragszahlenden Seite zuzurechnen sind.
Die ebenfalls vorgesehene Kostenerstattung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Erhebung von Beiträgen und Abgaben zum Absatz- und Holzabsatzfonds in Höhe von 2,6 Mio. bedeutet, dass diese Beiträge beiden Fonds für absatzfördernde Vorhaben fehlen. Alleine für den Holzabsatzfonds müssten dann 7 % der Einnahmen für die Leistungen der BLE aufgewendet werden.
Die CDU/CSU wird sich bei den anstehenden Beratungen mit Nachdruck für die Interessen der Land- und Forstwirtschaft einsetzen und als nächsten Schritt eine Anhörung zum vorgelegten Gesetzentwurf beantragen.
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