Laumann: Antidiskriminierungsgesetz schießt über das Ziel hinaus
Berlin (ots)
Zu der ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes am 21.1.2005 im Deutschen Bundestag erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit, Karl-Josef Laumann MdB:
Diskriminierung aufgrund eines äußeren Merkmals, für das ein Mensch nichts kann (ist er Mann oder Frau / Deutscher oder Chinese / Behindert oder Nichtbehindert / Jung oder Alt) ist etwas zutiefst Unwürdiges, das jeder, der Anstand besitzt, verurteilen muss.
Hierin sind wir uns alle einig. Insbesondere für uns Unionsabgeordnete ist das eine Selbstverständlichkeit, die aus dem christlichen Menschenbild, dem wir verbunden sind, herrührt. In einem vereinigten Europa, in dem die nationalen Grenzen immer mehr an Gewicht verlieren, ist es außerdem richtig und im Interesse aller, einheitliche Regeln zu setzten. Trotzdem betreffen die drei EU-Richtlinien Deutschland in anderer Weise als andere Länder.
So kennt man z.B. im anglo-amerikanischen Rechtsraum (Großbritannien, Irland) schon bisher ein sehr ausgeprägtes Antidiskriminierungsrecht. Ähnliches gilt für Skandinavien (insb. Schweden). Dort funktioniert der Arbeitnehmerschutz vor allem über Antidiskriminierung; Kündigungsschutz und andere, in Deutschland stark ausgeprägte Arbeitnehmerschutzgesetze, gibt es dort nicht in dem Maße.
Das heißt, dass die drei EU-Richtlinien für Großbritannien und Irland eine Fortsetzung ihrer Rechtstradition bedeuten und für den Arbeitgeber nicht viel Neues bringen werden, wohingegen in Deutschland die Antidiskriminierungsvorschriften der EU zusätzlich zu unseren starken Arbeitnehmerschutzgesetzen oben drauf kommen und der Arbeitgeber künftig von zwei Seiten aus in den Griff genommen wird.
Wenn aber dieses EU-Recht für uns in Deutschland eine solche Zusatzbelastung bedeutet und der Arbeitgeber dadurch nicht nur die bestehenden Arbeitnehmerschutzgesetze, sondern künftig - für die gleichen Sachverhalte - auch noch die Antidiskriminierungsvorschriften aus Brüssel zu beachten hat, dann wäre es eigentlich logisch gewesen, wenn die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinien, möglichst restriktiv vorgegangen wäre.
Aber ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung hat sich aus den drei Richtlinien jeweils das Maximum herausgepickt und alles zusammen in den Gesetzentwurf hineingeschrieben. Der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzentwurfs ist abzulehnen,
- da er über die EU-Vorgaben hinausgeht,
- durch weite und unbestimmte Rechtsbegriffe zusätzliche Rechtsunsicherheit schafft und damit eine Prozeßflut zu befürchten ist,
- für den Arbeitgeber quasi eine Gefährdungshaftung für alle Arten von Personalmaßnahmen einführt,
- zusätzliche Bürokratie schafft (Antidiskriminierungsstelle beim Familienministerium, Antidiskriminierungsverbände als Abmahnvereine) und
- insgesamt das Arbeitsrecht weiter reglementiert anstatt es zu flexibilisieren.
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