Kues: Antidiskriminierungsgesetz birgt auch Risiken für Kirchen
Berlin (ots)
Anlässlich der ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) im Deutschen Bundestag erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB:
Das Gesetzesvorhaben birgt Risiken, Unwägbarkeiten und Unklarheiten hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen, das bislang sowohl in unserem Grundgesetz (137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG) als auch im EU-Verfassungsvertrag festgeschrieben ist.
Offenkundig wird hier durch die Hintertür versucht, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen anzutasten, wenn den Gerichten, z.B. bei der Einstellungspraxis der Kirchen, die Interpretation überlassen werden kann, was eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Mit den zivilrechtlichen Regelungen im Antidiskriminierungsgesetz hinsichtlich der Religion wird über den europäisch gebotenen Rahmen hinausgegriffen. Die Vertragsfreiheit wird massiv angetastet.
Dabei kann die Unterscheidung nach Religion beim Vertragsschluss durchaus Bestandteil der Religionsausübungsfreiheit sein und genießt grundsätzlichen Schutz. Seit der Nachbesserung des Gesetzentwurfs gilt der Schutz zwar nur noch bei Massengeschäften. In welcher Größenordnung dies zu verstehen ist, bleibt jedoch unklar.
Zu fragen ist, ob die Würde des Menschen, die es umfassend zu schützen gilt, nicht gerade durch die Fragmentierung von Rechtsgruppen, wie es im Gesetz vorgesehen ist, verletzt wird. Hier zeigt sich das mechanistische Staats- und Menschenbild von Rot-Grün. Toleranz lässt sich nicht von oben herab und durch die eröffneten Klagemöglichkeiten erzeugen. Das eigentliche Ziel wird verfehlt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell