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Kues: Antidiskriminierungsgesetz birgt auch Risiken für Kirchen

Berlin (ots)

Anlässlich der ersten Lesung des
Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) im Deutschen Bundestag erklärt der
Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB:
Das Gesetzesvorhaben birgt Risiken, Unwägbarkeiten und
Unklarheiten hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen,
das bislang sowohl in unserem Grundgesetz (137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art.
140 GG) als auch im EU-Verfassungsvertrag festgeschrieben ist.
Offenkundig wird hier durch die Hintertür versucht, das
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen anzutasten, wenn den Gerichten,
z.B. bei der Einstellungspraxis der Kirchen, die Interpretation
überlassen werden kann, was eine „wesentliche, rechtmäßige und
gerechtfertigte berufliche Anforderung“ darstellt. Mit den
zivilrechtlichen Regelungen im Antidiskriminierungsgesetz
hinsichtlich der Religion wird über den europäisch gebotenen Rahmen
hinausgegriffen. Die Vertragsfreiheit wird massiv angetastet.
Dabei kann die Unterscheidung nach Religion beim Vertragsschluss
durchaus Bestandteil der Religionsausübungsfreiheit sein und genießt
grundsätzlichen Schutz. Seit der Nachbesserung des Gesetzentwurfs
gilt der Schutz zwar nur noch bei Massengeschäften. In welcher
Größenordnung dies zu verstehen ist, bleibt jedoch unklar.
Zu fragen ist, ob die Würde des Menschen, die es umfassend zu
schützen gilt, nicht gerade durch die Fragmentierung von
Rechtsgruppen, wie es im Gesetz vorgesehen ist, verletzt wird. Hier
zeigt sich das mechanistische Staats- und Menschenbild von Rot-Grün.
Toleranz lässt sich nicht von oben herab und durch die eröffneten
Klagemöglichkeiten erzeugen. Das eigentliche Ziel wird verfehlt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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