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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krogmann: Keine neuen Gebühren für Computer!

Berlin (ots)

Anlässlich des Expertengespräches zum Thema
„Rundfunkgebühren und Neue Medien“ im Unterausschuss Neue Medien
erklärt die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Martina Krogmann MdB:
Die von der Rundfunkkommission vorgeschlagene Ausweitung der
Gebührenpflicht auf internetfähige PCs trifft bei Wirtschaft und
Bürgern zu Recht auf totales Unverständnis.
Diese Abgabe ist nichts anderes als eine Internetsteuer: Sie
trifft vor allem Unternehmen und Privathaushalte, die weder Radio
noch Fernseher besitzen und demnach bisher keine Rundfunkgebühren
zahlen, aber dennoch einen PC nutzen. Vor allem betroffen sind kleine
Unternehmen und Freiberufler, die im Betrieb vielleicht allenfalls
ein Radio, aber kein Fernsehgerät haben. Sie müssen in Zukunft durch
die Ausweitung der Gebührenpflicht rund 10 € pro Monat (Differenz
zwischen Gebühr für Radio und neuer PC-Gebühr) zusätzlich zahlen.
Zwar ist die Zweitgerätefreiheit im bestehenden Gebührenmodell
grundsätzlich sinnvoll, sie verzerrt jedoch im Bereich der Wirtschaft
die Abgabenlast zu Ungunsten der Kleinen. Nach Schätzungen des
Branchenverbandes BITKOM summiert sich diese Mehrbelastung des
Mittelstandes auf mindestens 180 Mio. € pro Jahr. Eine solche
Regelung ist ungerecht und mittelstandsfeindlich.
Auch das Hotelgewerbe ist betroffen: Nach dem „Hotelprivileg“
müssen Hotels und Pensionen aus Rücksichtnahme auf nicht belegte
Zimmer bisher nur für 50% ihrer Geräte Rundfunkgebühren zahlen. Diese
Quote soll jetzt für Häuser mit mehr als 50 Betten auf 75% angehoben
werden. Angesichts einer Auslastung von im Bundesdurchschnitt nur 40%
bedeutet diese Erhöhung der Gebührenpflicht reines Abkassieren und
ist gerade für ländliche Ferienregionen mit Saisontourismus ein
völlig falsches politisches Signal!
In der Diskussion wurde deutlich, dass die geplanten Änderungen
und die Kritik daran auf einige grundsätzliche Schwächen im
bisherigen Gebührenmodell hinweisen. Mehr Empfangsgeräte bedeuten
nicht automatisch mehr Teilnehmer am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Das bloße „Vorhalten eines Empfangsgerätes“ als Bemessungsgrundlage
heranzuziehen, führt zwangsläufig zu Doppelbelastungen und
letztendlich zu absurden Konsequenzen. Ständig neue Gebührenpflichten
und Ausnahmeregelungen sind nicht nur unsachgerecht, sondern im
digitalen Zeitalter auch innovationsfeindlich – deshalb lehnen wir
sie ab!
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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