Krogmann: Keine neuen Gebühren für Computer!
Berlin (ots)
Anlässlich des Expertengespräches zum Thema Rundfunkgebühren und Neue Medien im Unterausschuss Neue Medien erklärt die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB:
Die von der Rundfunkkommission vorgeschlagene Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige PCs trifft bei Wirtschaft und Bürgern zu Recht auf totales Unverständnis.
Diese Abgabe ist nichts anderes als eine Internetsteuer: Sie trifft vor allem Unternehmen und Privathaushalte, die weder Radio noch Fernseher besitzen und demnach bisher keine Rundfunkgebühren zahlen, aber dennoch einen PC nutzen. Vor allem betroffen sind kleine Unternehmen und Freiberufler, die im Betrieb vielleicht allenfalls ein Radio, aber kein Fernsehgerät haben. Sie müssen in Zukunft durch die Ausweitung der Gebührenpflicht rund 10 pro Monat (Differenz zwischen Gebühr für Radio und neuer PC-Gebühr) zusätzlich zahlen. Zwar ist die Zweitgerätefreiheit im bestehenden Gebührenmodell grundsätzlich sinnvoll, sie verzerrt jedoch im Bereich der Wirtschaft die Abgabenlast zu Ungunsten der Kleinen. Nach Schätzungen des Branchenverbandes BITKOM summiert sich diese Mehrbelastung des Mittelstandes auf mindestens 180 Mio. pro Jahr. Eine solche Regelung ist ungerecht und mittelstandsfeindlich.
Auch das Hotelgewerbe ist betroffen: Nach dem Hotelprivileg müssen Hotels und Pensionen aus Rücksichtnahme auf nicht belegte Zimmer bisher nur für 50% ihrer Geräte Rundfunkgebühren zahlen. Diese Quote soll jetzt für Häuser mit mehr als 50 Betten auf 75% angehoben werden. Angesichts einer Auslastung von im Bundesdurchschnitt nur 40% bedeutet diese Erhöhung der Gebührenpflicht reines Abkassieren und ist gerade für ländliche Ferienregionen mit Saisontourismus ein völlig falsches politisches Signal!
In der Diskussion wurde deutlich, dass die geplanten Änderungen und die Kritik daran auf einige grundsätzliche Schwächen im bisherigen Gebührenmodell hinweisen. Mehr Empfangsgeräte bedeuten nicht automatisch mehr Teilnehmer am öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das bloße Vorhalten eines Empfangsgerätes als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, führt zwangsläufig zu Doppelbelastungen und letztendlich zu absurden Konsequenzen. Ständig neue Gebührenpflichten und Ausnahmeregelungen sind nicht nur unsachgerecht, sondern im digitalen Zeitalter auch innovationsfeindlich deshalb lehnen wir sie ab!
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