Koschyk/Grindel: Nach Rot-Grün hätte verhafteter Islamist Daueraufenthalt bekommen können
Berlin (ots)
Zu den Auswirkungen der von Rot-Grün gewollten und von der Union verhinderten Änderungen am Zuwanderungsgesetz auf den Aufenthalt des wegen der Planung von Terroranschlägen verhafteten Islamisten K. erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter Reinhard Grindel MdB:
Es war sehr wichtig, die die Union im Dezember die Aushebelung des Zuwanderungskompromiss in wichtigen Punkten verhindert hat. Es muss verhindert werden, dass gefährliche Ausländer durch Rot-Grün eine Niederlassungserlaubnis, also einen unwiderruflichen Daueraufenthalt, bekommen.
Wäre es im Dezember bei den ersten Änderungen am Zuwanderungsgesetz nach dem Willen von Rot-Grün gegangen, hätte der wegen der Planung von Terroranschlägen jetzt verhaftete Islamist K., ein als Flüchtling in Deutschland lebender irakischer Staatsangehöriger, ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht erhalten können. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist der Mörder von Rudolph Moshammer, ebenfalls ein irakischer Flüchtling, der aus dem kriminellen Milieu stammte. Beide hätten nach Rot-Grün vom 1. Januar an ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht bekommen können, weil Rot-Grün immer weitere Vergünstigungen für Flüchtlinge wollte. Inhaber des kleinen Asyls, die am 01.01. 2005 bereits seit drei Jahren eine Aufenthaltsbefugnis besitzen, sollten nach einer neu eingefügten Übergangsregelung ohne die sonst vorgesehene behördliche Überprüfung sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Ein gefährlicher Irrweg, den die Union glücklicherweise verhindert hat. An diesen Beispielen zeigt sich ein weiteres Mal die Unverzichtbarkeit der Union als Wächterin der Inneren Sicherheit bei Zuwanderungsfragen und das schwach ausgeprägte Verantwortungsbewusstsein bei Rot-Grün.
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