Götz/Pfeiffer: Das rot-grüne Energiewirtschaftsgesetz belastet Stadtwerke und Eigentümerkommunen
Berlin (ots)
Zur Diskussion um das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts und zur heute wiederholten Kritik der Kommunen an dem rot-grünen Gesetzentwurf erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht weit über die europäischen Anforderungen hinaus und belastet damit unnötigerweise Stadtwerke und Eigentümerkommunen. Inhaltlich ist der Entwurf mangelhaft ausgeführt, lässt zu viele Fragen offen, schafft Unsicherheiten und beschert am Ende zusätzliche Bürokratie. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen letztlich zulasten der Verbraucher und der kommunalen Haushalte.
Die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Bedenken decken sich in weiten Teilen mit der Haltung der Union. Insbesondere in Sachen Konzessionsabgabe, Wahl des Grundversorgers, Entflechtungsregelungen, Wegenutzungsverträge, Verbandsklage (§ 32, Abs. 2), Ersatzversorgung (§ 38), Stromkennzeichnung (§ 42) und der Finanzierung der Regulierungsbehörde (§ 92) besteht Übereinstimmung.
Die Ursachen für die Mängel liegen nicht an der EU-Anpassung, sondern an der mangelhaften Ausformulierung und an dem Regulierungsübereifer der Bundesregierung, der weit über die EU- Anforderungen hinausgeht. Die Union hingegen will Rechtssicherheit, Entbürokratisierung und die Vermeidung von unnötigen Kosten. Wir brauchen ein modernes Energiewirtschaftsrecht, durch das zukünftig die Preise für Energieerzeugung und verteilung marktorientiert gebildet werden. Vorhandene Effizienzpotenziale in den Netzentgelten gilt es über das zu schaffende Regulierungssystem zu heben. Nur so schaffen wir Investitionssicherheit bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen für Wirtschaft und Verbraucher. Dieses aber darf nicht zulasten der Städte und Gemeinden gehen.
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