Koschyk/Strobl: Nazi-Aufmärsche am Brandenburger Tor verhindern
Berlin (ots)
Zur geplanten Änderung des Gesetzes über befriedete Bezirke erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der Fraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Mit dem heute von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossenen Gesetzentwurf zur Ausweitung des befriedeten Bezirks um den Deutschen Bundestag (Bannmeile) wollen wir erreichen, dass sich beschämende Bilder, wie sie z. B. am 29. Januar 2000 um die Welt gingen, nicht wiederholen. Damals waren Neo-Nazis mit schwarz-weiß- roten Fahnen durch das Brandenburger Tor marschiert, um gegen das geplante Holocaust-Denkmal zu demonstrieren.
Derartige Aufmärsche am Brandenburger Tor und am Holocaust-Denkmal etwa anlässlich des 60. Jahrestags der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges müssen zuverlässig unterbunden werden können.
Dies lässt sich nach Einschätzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am schnellsten durch eine Änderung der Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes erreichen: Die Fraktion will das Holocaust-Mahnmal in die Bannmeile einbeziehen und darüber hinaus den Grundsatz festschreiben, dass Ausnahmen von dem Verbot öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel und von Aufzügen innerhalb der befriedeten Bezirke auf Antrag zugelassen werden können. Bislang gilt, dass diese Veranstaltungen zuzulassen sind. Das erschwert das Verbot und erleichtert z. B. den Neo-Nazis den Aufmarsch am Brandenburger Tor und dem Holocaust-Mahnmal.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruft die anderen Fraktionen und insbesondere SPD und Grüne auf, im Interesse der Verteidigung der Demokratie und des Ansehens Deutschlands in der Welt sich diesem Gesetzentwurf nicht zu verweigern. Das Parlament hätte damit für seinen Bereich seine Hausaufgaben gemacht.
Gleichzeitig fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Bundesinnenminister auf, seinen angekündigten und überfälligen Entwurf zur Reform des Versammlungsrechtes zur Verhinderung extremistischer Aufmärsche an exponierten Plätzen rasch vorzulegen.
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