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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: Fünf-Prozent-Hürde stabilisieren, Extremisten bekämpfen

Berlin (ots)

Zu zwei Gesetzentwürfen zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der
Fraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Der Rechtsstaat darf den Gegnern der Freiheit das Untergraben
unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung nicht erleichtern. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher einen Gesetzentwurf beschlossen,
mit dem das Unterlaufen der Fünf Prozent Hürde durch die so genannte
Grundmandatsklausel erschwert wird.
Derzeit werden bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur
Parteien berücksichtigt, die entweder mindestens 5 % der im
Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder die in
mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben
(Grundmandatsklausel). Diese beiden Hürden sind sehr unterschiedlich
hoch: So hätten bei der Wahl 1998 mit rund 180.000 Erststimmen gerade
einmal 0,6%! drei Direktmandate gewonnen und somit die aus guten
Gründen eingerichtete und völlig unstreitige Fünf Prozent Hürde
unterlaufen werden können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit ihrem Gesetzentwurf die
Grundmandatsklausel von 3 auf mindestens 5 Mandate anheben. Damit
soll nicht nur die systemwidrig unterschiedliche Höhe der beiden
Hürden den Verhältnissen nach Wiedervereinigung und
Bundestagsverkleinerung angepasst, sondern auch z. B.
rechtsextremistischen Wahlbündnissen das Unterlaufen der bewährten
Fünf Prozent Hürde erschwert werden. Es kann nicht sein, dass
ausgerechnet das Wahlrecht z. B. finanzkräftigen und konzentriert
antretenden Gegnern freier Wahlen einen erleichterten Eintritt in die
deutschen Parlamente offeriert.
Mit einem zweiten Gesetzentwurf will die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine weitere Lücke im Bundeswahlgesetz
(BWG) ausräumen, auf die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
bereits 1988 aufmerksam gemacht hatte, die jedoch erst bei der Wahl
2002 erstmals zum Tragen gekommen ist: Zweitstimmen von Wählern,
deren Partei bis zu zwei Direktmandate gewinnt, aber unter der
5-%-Hürde bleibt, dürfen nicht gezählt werden.
Grund: Werden diese Zweitstimmen berücksichtigt, haben die
jeweiligen Wähler einen doppelten Stimmerfolg. Mit der Erststimme
haben sie ihren Kandidaten durchgebracht und von der Zweitstimme
profitieren die Parteien, die die 5 % Hürde übersprungen haben. Diese
Doppelzählung verstößt gegen den Grundsatz der Erfolgswertgleichheit.
Hat die Partei dagegen die 5 % Hürde genommen, werden gewonnene
Direktmandate vor der Zweistimmenverteilung angerechnet. Dann ist ein
doppelter Erfolgswert ausgeschlossen.
Bei der Wahl 2002 waren jene Zweitstimmen, die Wähler der beiden
per Erststimme erfolgreichen PDS-Abgeordneten an andere Parteien
gegeben hatten, gleichwohl gezählt worden, was zu entsprechenden
Wahlanfechtungsklagen geführt hat.
Auf Grund dieser Klagen wurden die Stimmen in den beiden von der
PDS direkt gewonnenen Berliner Wahlkreisen nun neu ausgezählt.
Ergebnis: Wird das BWG so angewendet, wie es das BVerfG
interpretiert, wird aus dem 6.000-Zweitstimmen-Vorsprung der SPD ein
20.000-Zweitstimmen- Vorsprung für die CDU/CSU. Auf die
Mandatsverteilung hätte dies allerdings keine Auswirkung, wegen ihrer
Überhangmandate bliebe die SPD stärkste Fraktion.
Gleichwohl sollte Bundestagspräsident Thierse angesichts dieser
Tatsachen künftig vielleicht etwas demutsvoller auftreten. Ginge es
strikt nach Wählerzuspruch, hätte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den
Bundestagspräsidenten gestellt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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