Heinen/Connemann: Einmal mehr ein teures Künast-Gutachten
Berlin (ots)
Zum Gutachten Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft, das im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erstellt wurde, erklären die Beauftragte für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:
290.000 Euro für ein Gutachten für Ministerin Künast nur Peanuts. Und dies in einer Zeit, in der jede Haushaltsstelle gekürzt wird. Das Gutachten ist offensichtlich noch nicht einmal mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Eine mögliche Ausweitung der bestehenden Verbandsklagerechte auf Gruppenklagerechte ist verwunderlich, weil die Verbandsklagerechte gerade erst bei der Reform des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erweitert wurden. Neben dem neu eingeführten Gewinnabschöpfungsanspruch im UWG haben die Verbände seit 2002 nach dem Rechtsberatungsgesetz außerdem schon die Möglichkeit, Ansprüche für Verbraucher geltend zu machen, um so Mustergültigkeit für andere Fälle zu erlangen.
Anstatt erst einmal abzuwarten, wie sich der neue Anspruch der Verbände auf Abschöpfung unrechtmäßig erlangter Firmengewinne in der Praxis auswirkt, prescht Ministerin Künast im Alleingang voran und gibt teure Gutachten in Auftrag.
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