Baumann/Dominke: Gleichbehandlung für die Opfer von Fluglärm schaffen
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Beschlusses des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, einen Vertreter der Bundesregierung zu laden, weil das Bundesministerium für Verteidigung der Aufforderung des Bundestages nicht nachkommen will, seine Entschädigungspraxis für fluglärmbedingte Wertminderungen zu ändern, erklären der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Vera Dominke MdB:
Wir begrüßen, dass der Petitionsausschuss heute einstimmig die Ladung eines Vertreters des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beschlossen hat, weil dort das eindeutige Votum des Deutschen Bundestages vom 23. September 2004 weiterhin ignoriert wird. Der Bundestag hatte mehrere Petitionen von Anwohnern des Militärflugplatzes Spangdahlem (Rheinland-Pfalz) dem BMVg zur Erwägung überwiesen, um deren Beschwerden über eine Ungleichbehandlung bei der Entschädigungspraxis für fluglärmbedingte Wertminderungen von Grundstücken im Umfeld des Militärflugplatzes abzuhelfen. Das BMVg hat bisher nicht darzulegen vermocht, welche zwingenden Gründe für die bisherige ungleiche Behandlung von Betroffenen vorliegen.
Grundstückseigentümer ungleich zu behandeln, nur weil ihr Grundstück einen höheren Wert hat als andere Grundstücke, ist nicht mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vereinbar. Die Auffassung des Petitionsausschusses, wonach es der Intention des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz widerspricht, dass die Petenten nach dem für sie bedeutend ungünstigeren Maßstab entschädigt werden sollen, während andere Grundstückseigentümer in den Genuss der höheren Entschädigung kommen, gilt daher weiterhin.
Wir fordern das BMVg erneut auf, den Bundestagsbeschluss ernst zu nehmen und zu prüfen, ob die Petenten unabhängig vom Verkehrswert wenigstens pauschal mit dem bisherigen Höchstbetrag von rund 36.000 Euro entschädigt werden können. Die bisher vom Verteidigungsministerium vorgebrachten Argumente vermochten den Petitionsausschuss jedenfalls nicht zu überzeugen. Die Ladung eines Staatssekretärs in den Petitionsausschuss gibt dem Ministerium nun die Chance, den Petenten doch noch zu helfen. Das BMVg sollte sie nutzen!
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